Mit Christian Wulff steht erstmals ein Ex-Staatsoberhaupt der Bundesrepublik vor Gericht. Beim Eintreffen im Landgericht Hannover sagte Wulff: „Dies ist sicher kein einfacher Tag.“ Er betonte aber auch: „Ich bin mir ganz sicher, dass ich auch den allerletzten Vorwurf ausräumen werde, weil ich mich immer korrekt verhalten habe im Amt.“ Foto: dpa

Noch nie ist einem ehemaligen Staatsoberhaupt der Bundesrepublik der Prozess gemacht worden: Nun hat das Verfahren gegen Christian Wulff begonnen. Den ersten Verhandlungstag hat Richter Rosenow nach fast drei Stunden beendet.

Noch nie ist einem ehemaligen Staatsoberhaupt der Bundesrepublik der Prozess gemacht worden: Nun hat das Verfahren gegen Christian Wulff begonnen. Den ersten Verhandlungstag hat Richter Rosenow nach fast drei Stunden beendet.

Hannover - Ex-Bundespräsident Christian Wulff kämpft für einen Freispruch auf ganzer Linie. Zu Beginn des Korruptionsprozesses vor dem Landgericht Hannover beteuerte der 54-jährige am Donnerstag seine Unschuld: „Ich bin mir ganz sicher, dass ich auch den allerletzten Vorwurf ausräumen werde, weil ich mich immer korrekt verhalten habe im Amt.“ Rund anderthalb Jahre nach seinem Rücktritt als Staatsoberhaupt muss Wulff sich wegen Vorteilsannahme verantworten - ein bisher einmaliger Vorgang in Deutschland.

Die Staatsanwaltschaft wirft Wulff vor, sich 2008 als niedersächsischer Ministerpräsident korrupt verhalten zu haben, als er sich von dem Filmproduzenten David Groenewold zu einem Besuch beim Oktoberfest einladen ließ. Konkret geht es um eine Summe von rund 720 Euro, die der Unternehmer für Wulff und seine Frau Bettina bezahlte. Der Ex-Bundespräsident betonte im Prozess, er habe erst Anfang 2012 erfahren, dass Groenewold für ihn diese Kosten übernommen habe.

Wulff unterstrich in einer 45-minütigen Erklärung seine enge private Nähe zu Groenewold. „David Groenewold ist mein Freund“, betonte er. Der 40-jährige Unternehmer ist mit angeklagt, ihm wird Vorteilsgewährung vorgeworfen. Wulff betonte außerdem, dass er in seinen Ämtern stets auf eine strikte Trennung zwischen Berufs- und Privatleben geachtet habe. Gleichzeitig kritisierte er die extreme Verletzung seiner Privatsphäre. „Die persönlichen Schäden, die meine Familie und ich erlitten haben, werden bleiben. Wahrscheinlich ein Leben lang“, sagte Wulff.

Die Verlesung der Anklage dauerte nur wenige Minuten. Staatsanwaltschaft Clemens Eimterbäumer führte aus, dass er nicht nur eine Verurteilung Wulffs wegen Vorteilsannahme, sondern sogar wegen Bestechlichkeit für möglich hält.

Laut Strafgesetzbuch könnte Wulff bis zu drei Jahre Haft bekommen, wahrscheinlich ist aber höchstens eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Die Verteidigung erwartet dagegen einen klaren Freispruch. Es dürfe nichts hängen bleiben, betonte Anwalt Bernd Müssig.

Wulff räumte im Prozess ein, er habe zwar 2008 bei Siemens-Chef Peter Löscher für das Filmprojekt „John Rabe“ geworben, das sein Freund finanziert habe. Das habe er aber getan, weil ihn das Thema beeindruckt habe und der heldenhafte Einsatz von John Rabe, der in der Nazizeit vielen Menschen das Leben gerettet habe. Groenewold habe von seinem Verhalten keinen Vorteil gehabt. Der Brief an Siemens sei auch nicht von ihm persönlich erstellt worden. „Ich habe Tausende solcher Briefe in meiner Zeit als Ministerpräsident verschickt.“

Wulffs Verteidiger Michael Nagel erklärte, die Hypothese sei absurd, dass Wulff sich „für einen Freund wegen ein paar hundert Euro gefällig gezeigt“ haben solle. Das Verfahren dürfe nicht weiter Gefahr laufen, zu einem Schauspiel zu werden.

Das Landgericht Hannover hat weitere 21 Verhandlungstage angesetzt

Nach Abschluss der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Wulff im März zunächst angeboten, das Verfahren gegen 20 000 Euro Geldauflage einzustellen. Groenewold hätte 30 000 Euro zahlen sollen. Beide lehnten aber ab, sie wollen eine komplette Rehabilitation. Im Zuge der akribischen Untersuchungen der Justiz hatte sich herausgestellt, dass fast alle Vorwürfe gegen Wulff bis auf die Kostenübernahme beim Oktoberfest strafrechtlich bedeutungslos waren.

Die ersten Berichte über Vergünstigungen für den früheren CDU-Politiker waren im Dezember 2011 aufgekommen. Ausgangspunkt war ein günstiger Kredit, den ein befreundeter Unternehmer Wulff für den Kauf seines Eigenheims gewährt hatte. Später wurde auch ermittelt wegen der Urlaube des Politikers in Auslandsimmobilien mit ihm bekannter Unternehmer, unter anderem von Finanzberater Carsten Maschmeyer und Talanx-Aufsichtsratschef Wolf-Dieter Baumgartl.

Chefredakteur Kai Diekmann, dessen „Bild“-Zeitung im Dezember 2011 den Stein in der Affäre Wulff ins Rollen gebracht hatte, schrieb in einem Kommentar zum Prozess: „Bestraft ist Christian Wulff (...) schon längst genug.“ Die Justiz hätte das Verfahren aus seiner Sicht irgendwann abblasen müssen. Ex-Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) meinte: „Er ist ja durch den ganzen Vorgang, die ganze Affäre und seinen Rücktritt schon bisher durchaus bestraft.“ Allerdings habe man hat sich damals ein bisschen fremdgeschämt, wie sich ein Politiker, ein Bundespräsident verhalte. „Das war irgendwie des Amtes unwürdig“, sagte Thierse im Deutschlandfunk.

Das Landgericht Hannover hat für den Prozess weitere 21 Verhandlungstage bis Anfang April kommenden Jahres angesetzt. Richter Frank Rosenow beendete den ersten Prozesstag nach fast drei Stunden. Am nächsten Donnerstag wird das Verfahren mit der Vernehmung der ersten vier Zeugen fortgesetzt. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter des Hotels „Bayerischer Hof“ in München, wo die Wulffs während ihres Oktoberfestbesuches übernachteten. Insgesamt sind 46 Zeugen geladen, darunter auch einige Prominente.