Ein Zwergzebu war in Löchgau beim Verladen geflüchtet. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Trotz Flucht beim Transport zum Schlachter hat das Schicksal ein ausgebüxtes Zwergzebu auf offener Straße doch ereilt. Was für die Polizei in solchen Situationen gilt.

Gleich mehrere Streifenwagenbesatzungen und zur Unterstützung ein Polizeihubschrauber sind im Einsatz gewesen, als vor gut einer Woche bei Löchgau ein Zwergzebu ausgebüxt war. Dem Rind, das auf einer Weide parallel der Landesstraße gestanden hatte, gelang die Flucht, als es für die Fahrt zum Schlachter verladen werden sollte. Das Leben hat die Flucht durchs Baumbachtal dem Tier am Ende allerdings nicht gerettet. Auf der extra abgesperrten Kreisstraße in Richtung Bönnigheim wurde das Zwergzebu schließlich von Einsatzkräften der Polizei erschossen.

Im Vordergrund steht die Gefahrenabwehr

Für die Beamten stehe, erläutert der Polizeipressesprecher Steffen Grabenstein das Vorgehen bei derlei Geschehnissen, primär der Auftrag zur Gefahrenabwehr entsprechend den Bestimmungen des Polizeigesetzes im Vordergrund. „Das Ziel ist es, entlaufene Tiere wohlbehalten zurückzubringen oder soweit zu sichern, dass sie von ihren jeweiligen Eigentümern eingefangen werden können.“ Aufgabe sei es aber auch, eventuellen Gefahren zu begegnen, die von den Tieren für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für bedeutende Sachwerte ausgehen könnten. Dies sei häufig der Fall, wenn größere Tiere wie Rinder oder Pferde in der Nähe größerer Straßen frei laufen und die Gefahr besteht, dass sie dort Unfälle verursachen können.

Dies war bei dem beim Verladen ausgebüxten Zwergzebu bei Löchgau insofern der Fall, als die Polizei schon beim Weg durchs Baumbachtal sicherheitshalber einen Radweg sperren musste. Die Gefahr von Unfällen erhöhte sich im Lauf der Flucht über die Felder bis zur Kreisstraße zwischen B 27 und Bönnigheim-Hofen. Als das Tier auf der Straße schließlich stehen blieb, wurde die Kreisstraße 1629 komplett gesperrt. Das Zwergzebu wurde erlegt, der Besitzer des ohnehin zur Schlachtung vorgesehenen Tieres kümmerte sich um den Abtransport.

Spezialisten für den Abschuss gibt es nicht

Eine spezielle Vorbereitung auf solche Situationen gebe es nicht, heißt es seitens der Polizei auf entsprechende Nachfrage. Zumindest nicht in Form eines praktischen Trainings für den Umgang mit entlaufenen Tieren. „Es gibt aber viele Kolleginnen und Kollegen in unseren Reihen, die privat im Umgang mit Tieren vertraut sind.“ Nach Möglichkeit ziehe man auch immer Angehörige der Polizeihundeführer hinzu, die aufgrund ihrer Tätigkeit und Ausbildung gut mit Tieren umgehen könnten. Im Falle von Wildtieren sei die Sachlage etwas anders, heißt es weiter in den Erläuterung zum Umgang mit frei laufenden Tieren. Hier seien grundsätzlich die örtlich zuständigen Jagdpächter verantwortlich. Erst wenn die Tiere sich in städtische Bereiche verirrten, werde regelmäßig die Polizei zugezogen.

Zum Annähern an gefährliche Tiere und zum artgerechten Töten gibt es wiederum spezielle Handlungsanweisungen. Bestandteil des polizeilichen Einsatztrainings, so Pressesprecher Grabenstein, sei auch der Umgang mit dem Gewehr und spezieller Munition zum Töten von Tieren. Hierzu gebe es eine Trainingskonzeption, die neben der Handhabung von Gewehr und Munition sowie dem Schießtraining auch theoretische Inhalte umfasst. Beispielsweise das korrekte Annähern an Tiere sowie Kenntnisse über die Anatomie, um die Tiere im Extremfall artgerecht und ohne unnötiges Leiden erlegen zu können.

Im Fall bei Löchgau seien mehrere Streifenwagenbesatzungen im Einsatz gewesen, darunter auch eine Streife der Polizeihundeführer. Grundsätzlich würden hier zur jeweiligen Einsatzzeit freie Streifen vom Lagezentrum herangezogen, unabhängig von der Besetzung der Fahrzeuge. Spezialisten für solche Einsätze gebe es im eigentlichen Sinne nicht. Nach Möglichkeit würden aber Kollegen hinzugezogen, die selbst eine Ausbildung als Jäger oder beispielsweise eigene Pferde haben.

Mit derlei Situationen sind Beamte auch in der Region des Öfteren konfrontiert. Erst im Mai diesen Jahres hat ein beim Verladen ausgebüxter Bulle in der Ortsmitte von Benningen für reichlich Trubel gesorgt. Das Tier hielt nicht nur die Polizei auf Trab, sondern legte kurzzeitig auch den Bahnverkehr lahm. Weil sich der Bulle darüber hinaus bei den Versuchen, ihn wieder einzufangen als höchst renitent erwies, wurde angesichts der Gefahren durch das aggressive Tier schließlich ein Jäger hinzugezogen. Dieser hat das Tier laut den damaligen Polizeibericht „fachgerecht“ erschossen. Für eine Betäubung, hatte es geheißen, wäre der Tierarzt nicht nahe genug herangekommen.