Die Zukunft des Bordells im Leonhardsviertel bleibt offen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Vor dem Amtsgericht Stuttgart wird in zwei Verfahren über die Schließung des „Eros 11A“ verhandelt. Bei einem wurde zügig zugunsten der Kläger entschieden. Das andere gestaltet sich jedoch deutlich komplizierter.

Stuttgart - Anfang 2018 ist das Rotlicht an der Webergasse 11A erloschen. Das Bordell dort musste aus baurechtlichen Gründen vorläufig schließen, die Prostituierten, die dort ihrem Geschäft nachgingen, waren gezwungen, auf andere Häuser auszuweichen. Am Dienstag wurden nun zwei Verfahren in Sachen „Eros“ vor dem Amtsgericht Stuttgart eröffnet. Die Eigentümerin des Gebäudes und der Pächter und Betreiber des Bordells im Leonhardsviertel hatten gleich doppelt gegen die Schließung geklagt.

Streitpunkt im ersten Verfahren war die gewerbliche Nutzung der ehemaligen Wohnräume durch Prostituierte. Die Stadt hatte als einen Grund für die Schließung angegeben, für eine entsprechende Nutzungsänderung hätte eine Genehmigung vorliegen müssen, die aber nie erteilt worden sei. Heute könne eine entsprechende Erlaubnis nicht mehr erteilt werden, da sie gegen die Vergnügungssteuersatzung von 1985 verstoße. Konkret herrschte Uneinigkeit darüber, ob es ausreichend sei, dass die Nutzung vor 1985 rechtmäßig war. Diesen Standpunkt vertraten Eigentümer und Pächter in der Verhandlung.

Wäre für den Umbau eine Genehmigung notwendig gewesen?

Die Stadt hielt als Beklagter dagegen, die Unterbindung der gewerblichen Nutzung sei unter den gegebenen Bedingungen rechtens gewesen. Hier wurde am Dienstagvormittag zugunsten der Kläger entschieden. Die Stadt erklärte sich bereit, den entsprechenden Schließungsbescheid aufzugeben. Alle Beteiligten gaben eine Erledigungsbeteiligung ab. Das Verfahren ist somit eingestellt.

Weitaus schwieriger gestaltete sich die Verhandlung im zweiten Verfahren: Die Eigentümerin hatte mitgeteilt, dass Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden seien. Nach einem anberaumten Ortstermin hatte sich für die Vertreter der Stadt der Eindruck ergeben, das Gebäude sei geradezu in den Rohbauzustand zurückversetzt und anschließend neu gestaltet worden. Tatsächlich wurden unter anderem Einzelzimmerappartements mit Dusche und WC eingebaut, die es zuvor nicht gegeben hatte. Auch wurden neue Büro- und Lagerräume eingerichtet. Die Stadt ist der Auffassung, dass diese 2016 erfolgten Maßnahmen einer Genehmigung bedurft hätten. Zudem führt sie ins Feld, dass bei dreien der betreffenden Räume ein zweiter Rettungsweg fehle. Der Feuerwehrzugang im Hof sei zu eng und es gebe keine ausreichende Anleiterungsfläche. Der Brandschutz sei somit unzureichend. Den Bestandsschutz betrachtet die Stadt aufgrund der umfassenden Umbaumaßnahmen als aufgehoben.

Es wurden mehrere Beweisanträge gestellt

Eigentümerin und Pächter sind hingegen der Ansicht, für die Umbaumaßnahmen sei keine Genehmigung notwendig gewesen, da es sich ausschließlich um zwingend erforderliche Sanierungsarbeiten gehandelt habe. Diese seien notwendig gewesen, um das Gebäude instand zu halten und wieder in Schuss zu bringen. Was die Rettungswege betreffe, müsse das Gebäude – ähnlich wie ein Hotel – als Einheit behandelt werden. Man dürfe nicht jeden Raum isoliert betrachten. In der Frage der Nutzungsuntersagung aus den genannten baulichen und sicherheitstechnischen Gründen wurden am Dienstag mehrere Beweisanträge gestellt, über die die Kammer nun zu befinden hat. Wann eine Beweisaufnahme oder ein Urteil zu erwarten ist, ist noch unklar.