Zunächst bis zum 31. Dezember 2027 dürfen EEG-Fotovoltaikanlagen weiter betrieben werden. Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Nach 20 Jahren läuft die Förderung für Fotovoltaikanlagen aus. Nun steht fest: Die Anlagen dürfen weiter laufen. Ein Pionier aus Stuttgart-Möhringen macht den Betrieb aber von den Konditionen abhängig, die die Stuttgart Netze ihm künftig anbieten.

Möhringen - Reiner Breitfeld war im Jahr 2000 einer der Ersten, die mit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von der geförderten Einspeisevergütung für eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach profitierten. Nach 20 Jahren nun endet diese Vereinbarung, die Förderung läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Zunächst war unklar, ob und wie es mit der Anlage weitergehen kann.

Inzwischen steht fest: Reiner Breitfeld darf weiterhin seinen Solarstrom ins Netz einspeisen. Das hat der Bundestag Mitte Dezember mit der Novellierung des EEG entschieden. Demnach können die sogenannten ausgeförderten Anlagen wie jene von Reiner Breitfeld nach wie vor am Netz bleiben.

Vergütung und Kosten stehen noch nicht fest

Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung heißt es: Für ausgeförderte Anlagen, also EEG-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft, wird der Rechtsrahmen angepasst. Betreiber kleiner Anlagen wie Reiner Breitfeld dürfen den in der Anlage erzeugten Strom bis Ende 2027 dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen und erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten.

Ob der Möhringer seine Anlage weiter betreibt, ist allerdings noch nicht sicher. Er macht das von den Konditionen abhängig, die die Stuttgart Netze ihm anbieten. Denn diese nehmen als zuständiger Netzbetreiber seinen Strom ab. In einem Schreiben bestätigen die Stuttgart Netze, dass er seine Anlage weitere sieben Jahre betreiben dürfe und den Strom vollumfänglich ins Netz einspeisen müsse.

Die Vergütung für eingespeisten Strom werde, wie im Gesetzesentwurf vorgeschrieben, nach dem Jahresmarktwert abzüglich der Verwaltungskosten berechnet. Um welche Summen es sich handelt, weiß Breitfeld nicht. „Einen Vertrag mit der Stuttgart Netze GmbH, in dem zahlenmäßige Angaben wie Zählermiete, Vergütung und Verwaltungskosten aufgeführt sind, habe ich noch nicht erhalten“, sagte er uns am 18. Dezember.

Für den Klimaschutz

Er möchte mit seiner Anlage weiterhin Strom ins Netz einspeisen, solange das kostenneutral möglich sei und er nicht draufzahlen müsse. Für den Klimaschutz, sagt Breitfeld, würde er seine Fotovoltaikanlage gerne weiterlaufen lassen. Sollte ein kostenneutraler Betrieb nicht möglich sein, wird der Möhringer seine Anlage wohl abbauen und versuchen, sie anderweitig zu verwenden. Als ambitioniertem Bastler werde ihm sicher etwas einfallen. „Aber so weit ist es ja noch nicht“, sagt Breitfeld.