Der Angeklagte am ersten Prozesstag. Jetzt hat er sich zu den Mordvorwürfen geäußert. Foto: dpa

Der Angeklagte im Fall der in Berlin ermordeten Melanie R. bricht im Prozess sein Schweigen. Die Schilderungen sind bizarr – der 39-Jährige will das Opfer mit gepflückten Grashalmen vor Ort „beerdigt“ haben.

Berlin/Stuttgart - Es sind traurige Gewissheiten, aber immerhin Gewissheiten. Der Angeklagte im Fall der in Berlin-Pankow ermordeten Stuttgarterin Melanie R. hat vor dem Berliner Landgericht am fünften Verhandlungstag sein Schweigen gebrochen. Der 39-jährige Bulgare gestand bereits am Montag, für den Tod der 30 Jahre alten Social-Media-Beraterin an einem Bahndamm an der Dolomitenstraße beteiligt gewesen zu sein. Sexuell motiviert, wie in der Anklage vorgeworfen, sei die Tat aber nicht gewesen. Die Schilderungen des Angeklagten muten dennoch teilweise bizarr an.

Seiner Aussage nach, die die Verteidigung unserer Redaktion in Auszügen mitgeteilt hat, hatte der Angeklagte vor der Tatzeit, 27. Mai 2018 am helllichten Tag, Drogen konsumiert. Der Angeklagte wollte der jungen Frau das Handy stehlen, mit dem sie in der Sonne gespielt haben soll. Es kam demnach zum Kampf, an dessen Ende Melanie R. tot am Fuße einer Böschung lag. Laut Anklage wurde sie erwürgt – hierzu äußerte sich der Angeklagte aber nicht. Clemens Hof, der Strafverteidiger des Angeklagten, betonte, dass sein Mandant den Tod der Frau sehr bedaure.

Wie der Angeklagte mit der Situation umgegangen sein will, ist durchaus morbide. Er habe versucht, Melanie R. zu beerdigen – pflückte der Schilderung seines Strafverteidigers Hof zufolge Grashalme, mit denen er die junge Frau bedeckte und legte ihre Decke über sie. Die Ermittler bestätigten, Melanie R. genau so aufgefunden zu haben.

Ein Flaschensammler fand die Leiche

Zwei Tage lag sie dort auf einer Grünfläche, bis ein Flaschensammler auf die Leiche aufmerksam wurde. Die Polizei fand am Tatort eine grüne Kappe und DNA-Spuren des mutmaßlichen Täters unter den Fingernägeln der jungen Frau. Ermittlungserfolge ließen dennoch lange auf sich warten.

Die Polizei tappte zunächst im Dunkeln, kam nicht voran, brachte den Fall schließlich in die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“, in der Hoffnung, doch noch irgendwelche nützlichen Zeugenhinweise zu erhalten. Schließlich waren es der Zufall und internationale Polizeiarbeit, die zur Ergreifung des Angeklagten führten. Er hielt sich im Juli 2018 in der nordspanischen Provinzhauptstadt Burgos auf. Spanische Ermittler fassten ihn – nach einem DNA-Abgleich folgte die Auslieferung des Mannes in die JVA Moabit.

Der Beginn des Gerichtsprozesses am 11. Februar brachte noch wenig Licht ins Dunkel. Zunächst schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Am Donnerstag wird ein psychologisch-psychiatrischer Sachverständiger zum Geisteszustand des Angeklagten vernommen. Das Urteil wird am 7. März erwartet.