Nach fünf Jahren kann Rudi Häussler aufatmen: Die Ermittlungen gegen ihn sind eingestellt. Foto: Frank Eppler

Rudi Häussler hat es weit gebracht. Nach dem Aufstieg zum Parade-Unternehmer folgte aber ein tiefer Fall. Sein kleines Firmenimperium stürzte ein. Nun kann er zumindest in einer Hinsicht aufatmen: Die Kette von Insolvenzen hat für ihn keine strafrechtlichen Folgen.

Stuttgart - Fast genau fünf Jahre hat Rudi Häussler auf die gute Nachricht warten müssen. Jetzt hat der mittlerweile 87-Jährige, einst rastlose schwäbische Unternehmer die Gewissheit: Von der Justiz droht ihm keine Gefahr mehr, nachdem sein über Jahrzehnte mit Bienenfleiß errichtetes Firmenimperium 2010 in Windeseile zusammengekracht ist. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren jetzt eingestellt.

Damit ist ein Verfahren gegen den Mann beendet, der seit den 1980er Jahren Stuttgarts bauliche Entwicklung geprägt hatte. Der das City-Plaza am Rotebühlplatz baute, das Carl-Benz-Center im Neckarpark, das Einkaufszentrum Schwabengalerie in Vaihingen, die Mercedes-Benz-Bank auf dem Pragsattel, eine Reihe von Bürogebäuden – und auch viele Wohnungen. Und der auch die historische Villa Berg sanieren und daneben Wohnungen bauen wollte. Binnen 15 Jahren arbeitete Häussler in Stuttgart an Projekten mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro, betonte er oft. Bis ihm die Dinge – wie er sagt, wegen schwerer Herzkrankheit – entglitten. Wie das Jonglieren mit Geldern für unterschiedliche Projekte.

Überblick über das Firmengeflecht fiel schwer

Im September 2010 eskalierten plötzlich Probleme beim Bau von 500 Wohnungen im Seepark in Möhringen. Plötzlich wurde bekannt, dass Handwerker seit geraumer Zeit auf Geld warteten. Mit insgesamt 8,5 Millionen Euro sei Häussler in Verzug, hieß es. Am 24. September erfuhr die Öffentlichkeit, dass Tags zuvor drei Insolvenzanträge eingereicht worden waren: für die Seepark-Projektgesellschaft sowie für die Häussler Holding GmbH und die Häussler Baumanagement GmbH. Später folgten Insolvenzanträge für weitere Firmen. Daran herrschte kein Mangel. Für jedes Projekt hatte Häussler eine gegründet. Das machte es auch dem Staatsanwalt schwer, der sich von Ende September 2010 an um Häussler kümmerte.

Ihm erging es wie der Öffentlichkeit – und vielleicht wie Häussler selbst: Der Überblick fiel schwer. Das Geflecht von bis zu 43 Gesellschaften in der Häussler-Gruppe war hochkomplex. Die internen Geldströme und Rechnungsstellungen waren es auch. Zudem gab es eine Gruppenvereinbarung über ein sogenanntes Cash-Management: Gelder konnten daher zwischen den Gesellschaften hin- und hergeschoben werden. Das relativierte jetzt auch den Vorwurf, dass es da und dort Barentnahmen gegeben habe. Anderswo wurden Beträge wieder einbezahlt.

Vorwurf: Vorsätzliche Insolvenzverschleppung

Im Kern ging es fünf Jahre lang um die Vorwürfe von vorsätzlicher Insolvenzverschleppung bei 38 Gesellschaften, um Verletzung der Buchführungspflicht, um Bankrott, Betrug und Untreue zu Lasten von Geschäftspartnern, aber auch eigener Gesellschaften. In sechs Fällen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nun nach Paragraf 170/2 der Strafprozessordnung ein, weil Nachweise nicht möglich waren, bestätigte eine Sprecherin. Unter anderem war auch nicht nachzuweisen, dass Häussler Gelder von der NordLB in Hannover für das Seepark-Projekt sowie zehn Millionen Euro von der Kreissparkasse Biberach für seine Finanzgesellschaft zweckwidrig eingesetzt habe. Für den KSK-Kredit habe es keine genaue Zweckbindung gegeben, fand die Staatsanwaltschaft heraus. Im Fall des Seeparks hält man für möglich, dass Häussler NordLB-Gelder zwar nicht in die betreffende Projektgesellschaft leitete, weil die schon zahlungsunfähig war, dass die Gelder aber doch für das Projekt verwendet wurden.

Dass Häussler als Gesellschafter des Carl-Benz-Centers eigenmächtig eine Grundschuld bestellte, um ein Millionen-Darlehen seiner Finanzgesellschaft abzusichern, wurde auch entkräftet. Die anderen Gesellschafter sollen wirksam zugestimmt haben.

Insolvenzverwalter sind immer noch tätig

In weiteren Fällen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach Paragraf 153 ein. Kurz gesagt: Aufwand zu groß, mögliche Schuld vergleichsweise gering, befand die Staatsanwaltschaft. Eine Insolvenzverschleppung habe in den meisten Fällen allenfalls wenige Monate stattgefunden. Desgleichen die Schädigung von Sozialkassen. Zudem zog man das hohe Alter von Häussler und seine seinerzeitige Erkrankung ins Kalkül, seine bisherige Unbescholtenheit und dass er große Teile seines Privatvermögens einsetzte.

Die Staatsanwaltschaft schließt damit die Akte. Aber nach wie vor sind Insolvenzverwalter tätig. Und manche Geschäftspartner trauern noch immer um verlorene Gelder.