Wurde bei Vernehmungen nicht hinzugezogen: Ex-Regierungschef Stefan Mappus Foto: dpa

Laut dem Stuttgarter Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen gab es keinen Fehler bei den Ermittlungen gegen Mappus – allenfalls ein Missverständnis mit den französischen Kollegen.

Stuttgart - Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen hat bestritten, dass der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei den Untreue-Ermittlungen gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) ein Fehler unterlaufen sei. Man habe die Pariser Kollegen gebeten, polizeiliche Vernehmungen der damaligen EdF-Verantwortlichen durchzuführen, sagte Brauneisen am Montag auf der Jahres-Pressekonferenz seiner Behörde in Stuttgart. Bei solchen polizeilichen Vernehmungen gebe es keine zwingende Vorgabe, die Anwälte von Mappus zu beteiligen.

In einem Fall hätten die Kollegen in Frankreich allerdings eine richterliche und keine polizeiliche Vernehmung durchgeführt, so Brauneisen weiter. Nach französischem Recht ist dies ihm zufolge zwar auch ohne Hinzuziehung der Mappus-Anwälte möglich, nach deutschem Recht aber nicht.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart habe davon erst erfahren, als sie die aus Frankreich übersandten Vernehmungsprotokolle studiert habe, sagte Brauneisen. Auf die weiteren Ermittlungen, deren Ende noch nicht abzusehen sei, habe dies keine Auswirkungen. Sollte es aber zu einer Anklage kommen, müssten demnach die EdF-Oberen vor Gericht in Stuttgart erscheinen – oder aber in Frankreich noch einmal richterlich vernommen werden, dieses Mal unter Hinzuziehung der Mappus-Anwälte.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft in dem Ermittlungsverfahren, ob Mappus beim Rückkauf der EnBW-Anteile der EdF zu viel gezahlt hat. Die Generalstaatsanwaltschaft ist die Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaften in Württemberg.

Brauneisen ging auch auf den Fall der fünf angeklagten Drogendealer ein, die das Landgericht Heilbronn wegen Überschreitung der gesetzlichen Fristen aus der Untersuchungshaft entlassen musste. Es sei ein Novum, dass das Oberlandesgericht Stuttgart diese Entscheidung mit der Überlastung der Strafkammern begründet habe. Laut Brauneisen läuft die Landesregierung Gefahr, dass solche Fälle sich häufen, wenn die Einsparungen umgesetzt werden, auf die sich Grüne und SPD grundsätzlich zum Erreichen der Nullverschuldung geeinigt haben. Demnach muss das Justizministerium in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 70 Millionen Euro aus seinem Etat streichen, was laut Brauneisen fast nur durch den Abbau von Personalstellen möglich ist.

Laut Brauneisen könnten – im Unterschied zu den Gerichten – die Staatsanwaltschaften zwar trotz solcher Einsparungen dafür sorgen, dass die Ermittlungen gegen Menschen in Untersuchungshaft zügig vorangehen. Anderes müsse man dann aber liegen lassen, vor allem Fälle von Wirtschaftskriminalität. „Da sehe ich dann ein Gerechtigkeitsproblem“ , so Brauneisen.

Die Darstellung des Heilbronner Falls durch das Justizministerium klingt so, als habe das Gericht in Heilbronn auf die Überlastung nicht schnell genug reagiert und nicht rechtzeitig genug um Hilfe gebeten. Brauneisen wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass es für Staatsanwälte bei solchen Fällen mit U-Haft seit 2007 klare Vorgaben gebe, damit es zu keinem Versäumnis komme. Wegen der richterlichen Unabhängigkeit sei ein solches System aber nicht eins zu eins auf die Gerichte übertragbar.

Laut Brauneisen macht der Justiz zu schaffen, dass sie im Rahmen der Ermittlungen immer mehr Daten auswerten muss und nicht mehr so leicht wie früher Deals mit der Gegenseite machen kann, um das Verfahren zu verkürzen. Seit einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts sei man in der Praxis mit Absprachen „deutlich vorsichtiger“ geworden, so Brauneisen.