Geschwindigkeitsverstöße wurden in Filderstadt nicht immer geahndet. Foto: Archiv Vollmer

Die sogenannte Bußgeld-Affäre in Filderstadt zieht Kreise. Nach der ersten fristlosen Kündigung haben nun zwei weitere frühere Mitarbeiterinnen ihren Arbeitsplatz beim Ordnungsamt verloren. Nun sind bereits drei von fünf Frauen entlassen.

Filderstadt - Die sogenannte Bußgeld-Affäre hat weitere Konsequenzen. War zunächst nur eine Mitarbeiterin fristlos gekündigt worden, so haben inzwischen zwei weitere Frauen ihren Arbeitsplatz beim Ordnungsamt der Stadt verloren. In einem Fall haben sich beide Seiten einvernehmlich voneinander getrennt, im anderen gab es am Mittwoch einen Vergleich vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht.

Vorausgegangen war ebenfalls eine fristlose Kündigung der Stadt. Weil die betroffene Mitarbeiterin dagegen klagte, kam es nun zur Gerichtsverhandlung. Beide Parteien einigten sich jetzt darauf, das Arbeitsverhältnis Ende August zu beenden.

Vorwurf: Bußgeld nicht kassiert

Der Frau war wie ihren beiden Kolleginnen vorgeworfen worden, sie habe Bußgeld-Verfahren ohne sachlichen Grund eingestellt. Insgesamt wurden ihr sieben Verstöße vorgeworfen. In den meisten Fällen soll sie Verwandte oder Bekannte begünstigt haben.

Dies wurde vor Gericht von der Anwältin der Gekündigten bestritten. Sie verblüffte mit der Feststellung, dass die fünf Mitarbeiterinnen der Bußgeldstelle die Computer-Passwörter der anderen gekannt und sich immer wieder mit verschiedenen Kennungen am Arbeitsplatz angemeldet hätten. „Deshalb können die Verstöße nicht zugeordnet werden“, sagte sie.

Dem hielt Helmut Dworatschek vom Rechtsamt der Stadt entgegen, dass zumindest in zwei Fällen eine Zuordnung sicher sei, weil die Frau zur fraglichen Zeit allein im Büro gewesen sei. In diesen beiden Fällen soll die Mitarbeiterin des Ordnungsamts ihre Schwiegermutter und ihren Schwager begünstigt haben, indem sie die Verfahren eingestellt und keine Verwarnungsgelder kassiert haben soll.

Frist nicht eingehalten?

Strittig war im Prozess schließlich auch, ob die zweiwöchige Frist bei der außerordentlichen Kündigung eingehalten wurde. Die Rechtsanwältin der Frau bestand darauf, dass die Stadt diese Frist versäumt habe. Obwohl sie bereits im Dezember die Vorwürfe gekannt habe, sei die Kündigung nicht zwei Wochen, sondern zwei Monate später erfolgt, argumentierte sie.

Dies wiederum bestritt der städtische Rechtsreferent Dworatschek. Nach seiner Darstellung war die Abteilungsleiterin im September 2012 auf erste Ungereimtheiten in der Bußgeldstelle gestoßen. „Wir hatten zunächst gedacht, das sei ein Einzelfall“, berichtete er. Erst als sich dann das Rechnungsprüfungsamt eingeschaltet habe, sei klar geworden, dass nicht nur eine Mitarbeiterin betroffen ist. Weil dann weitere Untersuchungen erforderlich geworden seien, habe man im vorliegenden zweiten Fall rechtzeitig gekündigt.

Zweifel der Kammer

Die Kammer des Arbeitsgerichts hatte jedoch offenbar Zweifel daran. Richterin Susanne Schräjahr-Nüßle fragte den Vertreter der Stadt, warum keine ordentliche Kündigung nachgeschoben wurde. Man sei von der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung überzeugt, antwortete Dworatschek. Die Kammer drängte jedoch auf einen Vergleich, der dann auch von beiden Parteien angenommen wurde. Demnach endet das Arbeitsverhältnis nicht im vergangenen Februar, sondern erst Ende August. Außerdem erhält die Frau ein „gutes Zeugnis“, das aber den Zusatz enthält, dass das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wurde.