In den 44 Städten und Gemeinden des Kreises Esslingen dürfen Handwerker im Einsatz ab sofort kostenfrei parken. So viel kostet die einheitliche Sondergenehmigung fürs Firmenfahrzeug.
Er ist endlich da: Seit Jahresbeginn können Handwerksbetriebe im Landkreis Esslingen einen kreisweit gültigen Handwerkerparkausweis beantragen. Die offiziell erste und der Symbolik wegen überdimensionierte Sichtkarte für das Firmenfahrzeug hat Landrat Marcel Musolf jetzt an Kreishandwerksmeister Karl Boßler überreicht.
Dass die Übergabe im Esslinger Landratsamt mit großem Tamtam erfolgte, verdeutlicht: „Das ist ein echter Hammer“, wie Filderstadts Oberbürgermeister Christoph Traub betonte. Die einheitliche Lösung, von der größere Städte ebenso wie kleine Kommunen profitieren würden, sei angesichts der vielen unterschiedlichen und teils komplizierten Parkraumregelungen „nicht leicht zu kreieren“ gewesen.
„Dieses Projekt zeigt, wie durch abgestimmtes Handeln praxisnahe Lösungen entstehen, die dem Handwerk unmittelbar zugutekommen.“
Marcel Musolf, Esslinger Landrat
Auch dem Landrat war die Begeisterung über das Gemeinschaftsprojekt aller 44 Kommunen, der Kreishandwerkerschaft und der Wirtschaftsförderung anzumerken: „Das ist ein klares Signal des Miteinanders“, hob Musolf hervor. Das nach etlichen, keinesfalls einfachen Diskussionsrunden erzielte Ergebnis zeige, „wie durch abgestimmtes Handeln praxisnahe Lösungen entstehen, die dem Handwerk unmittelbar zugutekommen“.
Der neue Handwerkerparkausweis wird nach Überzeugung aller Akteure den Betrieben, die oft kurzfristig und an wechselnden Einsatzorten tätig sind, die Arbeit erheblich erleichtern. Bislang mussten sie die Ausnahmegenehmigung bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen – also bei elf Kommunen sowie dem Landratsamt. Der Preis dafür, mit dem Firmenfahrzeug möglichst nah an der Baustelle parken zu können, lag zwischen 50 Euro, wie in Nürtingen, und 150 Euro in Esslingen.
Handwerker dürfen kostenfrei an Parkuhren und in Fußgängerzonen parken
Der einheitliche Handwerkerparkausweis – ein amtliches Papier, das gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe eines registrierten Autos liegen soll – berechtigt im gesamten Kreisgebiet zum kostenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten, auf Bewohnerparkplätzen, in Bereichen mit eingeschränkten Halteverboten und selbst in Fußgängerzonen.
Ein Freibrief ist die Sondergenehmigung allerdings nicht: Das Halten auf Behindertenparkplätzen, im absoluten Halteverbot, auf Gehwegen und Marktplätzen ist nicht zulässig. Und: Sie gilt ausdrücklich nur für die Zeit, in der tatsächlich gearbeitet wird. Um den möglichen Missbrauch zu unterbinden, wird bei Kontrollen genau hingeschaut. In allen Kommunen seien die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung geschult worden, heißt es aus dem Landratsamt.
200 Euro Jahresgebühr für Handwerkerparkausweis im Kreis Esslingen
Den Handwerkerparkausweis erhalten Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen wie zum Beispiel der Zugehörigkeit zur Handwerkskammer. Er gilt für zwölf Monate, danach erlischt er automatisch und muss neu beantragt werden. Die Jahresgebühr beträgt 200 Euro. Das sei mehr, als anderswo verlangt werde, räumte Markus Grupp, der Wirtschaftsförderer des Kreises Esslingen, ein. Im Rems-Murr-Kreis kostet er zum Beispiel nur 50 Euro, der Kreis Böblingen verlangt 100 Euro. Den Betrag hält Grupp angesichts der Größe des Kreises Esslingen und seiner dichten Besiedelung jedoch für gerechtfertigt.
Die Einführung einer einheitlichen Regelung ist eine langjährige Forderung des örtlichen Handwerks. Dass sie nun unkompliziert umgesetzt wird, ist laut Boßler „ein Gewinn für alle“. Der neue Parkausweis schaffe „eine spürbare Entlastung für unsere Betriebe“. Deshalb ist er überzeugt, dass viele von ihnen einen Antrag stellen werden. Zumal das Verfahren schnell und unbürokratisch über das Internet möglich ist.
Beim Ordnungsamt in Esslingen sind nach Angaben der Leiterin Brigitte Länge seit Jahresbeginn schon 14 Handwerkerparkausweise beantragt worden. „Der Anfang ist gemacht.“ Bislang wurden für das Stadtgebiet pro Jahr zwischen 250 und 300 Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe erteilt. Ob der kreisweite Parkausweis stärker nachgefragt wird? „Das werden wir erst am Jahresende wissen“, so die Antwortet von Esslingens Wirtschaftsförderin Christine Clement-Wiegand.
Einheitlicher Parkausweis auch für Pflegedienste geplant
Auch Markus Grupp wagt keine Prognose. Er geht für den gesamten Landkreis von einer höheren dreistelligen Zahl aus, „vielleicht werden es auch 1000 Parkausweise sein“. Wichtig ist nach Meinung des Kreiswirtschaftsförderers, zunächst einmal Erfahrungen mit dem neuen Verfahren zu sammeln. „Wir sind für Anregungen und Kritik offen.“ In einem nächsten Schritt ist geplant, die einheitliche Parkregelung auch auf Pflegedienste zu übertragen. Entsprechende Gespräche mit deren Vertretern stehen demnächst an.
Der Weg zum Parkausweis
Antragstellung
Anträge sind bei den Straßenverkehrsbehörden zu stellen – dort, wo der Hauptsitz des Betriebes ist, oder dort, wo der Parkausweis zum ersten Mal zum Einsatz kommen soll. Möglich ist das in Esslingen, Filderstadt, Kirchheim, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen, Ostfildern, Aichtal, Neuhausen, Plochingen, Wendlingen und Wernau. Für alle anderen Kreiskommunen ist das Landratsamt zuständig. Der Antrag kann auch online gestellt werden: www.service-bw.de.
Bedingungen
Den Ausweis können Betriebe beantragen, die bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind. Möglich ist dies für Service-, Werkstatt- oder Montagewagen sowie für Fahrzeuge, die zum Transport schwerer oder sperriger Materialien benötigt werden – zum Beleg ist ein Foto erforderlich. Auf der Ausweiskarte können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden, die Berechtigung gilt aber immer nur für eines dieser Fahrzeuge.