Im Prozess wurde die Frage aufgeworfen, wie üblich Schaumduschen bei der Feuerwehr sind. Foto: picture alliance

Ein Verabschiedungsspaß eines Feuerwehrlehrgangs beschäftigt das Amtsgericht Erlangen. Der Kursleiter wurde von seinen Schülern eingesperrt und mit Löschschaum besprüht. Er geriet in Panik und war danach mehrere Monate arbeitsunfähig.

Erlangen - Dieser Scherz ging nach hinten los: Was als Verabschiedungsspaß eines Feuerwehrlehrgangs gedacht war, beschäftigt jetzt das Amtsgericht Erlangen in Bayern. Der Kursleiter wurde bei der Aktion von seinen Schülern eingesperrt und mit Löschschaum besprüht. Bei der Schaumdusche geriet der Ausbilder in Panik und war danach mehrere Monate arbeitsunfähig. Angeklagt sind nun ein 29-jähriger Feuerwehrmann wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung und sein 56-jähriger Kollege wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag bestätigte. Zuvor hatte der „Fränkische Tag“ über den Fall berichtet.

Platz- und Erstickungsangst

Bei dem von der Feuerwehr Fürth ausgerichteten Seminar, an dem Nachwuchsfeuerwehrleute aus ganz Bayern teilnahmen, wollten die Helfer ihren Ausbilder am Ende mit einem Gag verabschieden. Sie sperrten ihn auf dem Hof der Erlanger Feuerwache in einen Käfig zur Aufbewahrung für Schläuche und sprühten ihn mit Löschschaum ein. Für den 50-Jährigen, einen Erlanger Feuerwehrmann, hörte hier der Spaß auf. Vor Gericht sagte er, er habe wegen des Schaums Platz- und Erstickungsangst bekommen. Der Löschschaum sei gefährlich für Schleimhäute und Atemwege. Er sei mehrere Monate arbeitsunfähig gewesen und habe sich in psychotherapeutische Behandlung begeben müssen.

Wie üblich sind Schaumduschen?

In dem Prozess wurde die Frage aufgeworfen, wie üblich Schaumduschen bei der Feuerwehr sind. Einer der Angeklagten hatte behauptet, diese seien ein übliches Verabschiedungsritual, und zeigte dem Gericht ein Foto eines an ein Tor gebundenen Feuerwehrmanns, der mit Schaum übergossen wird. Ein Zeuge sagte aus, der Kursleiter habe sich zunächst durchaus freiwillig in den Käfig bewegt. Vorher habe er eine Schutzbrille bekommen. Gegen acht weitere Teilnehmer war das Verfahren gegen Zahlung einer Entschädigung an das Opfer von jeweils 1000 Euro eingestellt worden. Der Prozess wird am 12. Juni mit den Plädoyers fortgesetzt. Dann soll voraussichtlich auch das Urteil gesprochen werden.