Noch sind alle mit 17,50 Euro pro Monat dabei; 2021 könnte es teurer werden. Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Ministerpräsidenten der Länder beraten an diesem Donnerstag in Berlin über die Zukunft der Medien. Ein Thema dabei: der monatliche Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandfunk. Eine Erhöhung von jetzt 17,50 Euro pro Monat auf demnächst 18,36 Euro wird immer wahrscheinlicher – Bayern stimmt wohl dafür!

München - (dpa) Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Bundesländer zur Einigung in der Frage des Rundfunkbeitrags aufgerufen. Es dürfe keine Blockade geben, sagte Söder am Mittwochabend in der „Rundschau“ des Bayerischen Fernsehens. Gerade in Zeiten von Fake-News brauche man einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, betonte er. Am Donnerstag treffen sich die Spitzen der Bundesländer in Berlin zu Beratungen, bei denen es auch um den Rundfunkbeitrag geht.

Söder attestierte den ARD-Anstalten ein „ganz neues Kostenbewusstsein“. Dies schlage sich auch in dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nieder, die in ihrem Entwurf eine Anhebung des Rundfunkbeitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro vorschlägt. Die Kommission habe sich mit diesem Vorschlag „sehr beschränkt“, sagte Bayerns Ministerpräsident. Zu beachten sei, dass die Regionalität der Sender nicht zu kurz komme. „Nationale Sender sind gut, aber regionale Identität ist eine Stärke der Öffentlich-Rechtlichen.“

Politik muss dem KEF-Vorschlag nicht folgen

Bei der Frage der Höhe des Rundfunkbeitrags haben die Bundesländer das letzte Wort. Sie entscheiden, wie viel ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten. Die tatsächliche Höhe des Rundfunkbeitrags kann also von der Kommissions-Empfehlung abweichen.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer verhandeln am Donnerstag in Berlin auch über den geplanten Medienstaatsvertrag. Nach langer Vorbereitungszeit könnte er von den Länderchefs beschlossen werden. Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 bestehenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen. Darin ist das duale Rundfunksystem beschrieben. Mit Blick auf den digitalen Wandel mit Plattformen, Smart-TV mit Internetfunktionen und Video-Webseiten soll der Rundfunk-Begriff weiter gefasst werden. Es soll künftig bestimmte Regeln für die Plattformen geben. Zum Beispiel soll gesichert sein, dass wichtige und relevante Medieninhalte leicht auffindbar sind.

Wenn es am Donnerstag einen Beschluss gibt, müssen danach die Landtage unterrichtet und der Text der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Zur Unterzeichnung des Vertrages könnte es im Frühjahr kommen. In Kraft treten könnte das Ganze dann zum September 2020.