Die Steuereinnahmen dürften 2020 deutlich höher ausfallen. Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Im laufenden Jahr dürften die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen um 10,6 Milliarden Euro höher ausfallen. Das ist das Ergebnis der Herbstprognose des Arbeitskreises Steuerschätzung.

Berlin - Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen dürften im laufenden Jahr um 10,6 Milliarden Euro höher ausfallen, als noch im September erwartet. Das ist das Ergebnis der Herbstprognose des Arbeitskreises Steuerschätzung, die am Donnerstag vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht wurde. Für die Jahre 2021 bis 2023 beträgt die positive Schätzabweichung im Vergleich zur Prognose vom September noch einmal insgesamt elf Milliarden Euro.

Das Finanzministerium wertete die Einnahmeentwicklung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie als insgesamt stabil. „Die aktuelle Steuerschätzung zeigt, dass unsere bisherigen Entscheidungen richtig gewesen sind und es konjunkturell wieder aufwärtsgeht“, erklärte Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Das sei eine gute Nachricht, „unsere Hilfspolitik wirkt“, betonte der Minister weiter. Allerdings sei die Pandemie noch „längst nicht überwunden“.

3,8 Milliarden Euro entfallen laut Prognosen auf den Bund

Von der Schätzabweichung für das laufende Jahr entfallen der neuen Prognose zufolge 3,8 Milliarden Euro auf den Bund. Tatsächlich fallen die Einnahmen demnach allerdings 3,4 Milliarden Euro höher aus als im September prognostiziert, weitere 0,4 Milliarden Euro betreffen die Abführung an die EU. 5,3 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen können die Länder erwarten und 1,4 Milliarden Euro die Kommunen.

Auch in den Folgejahren bis 2023 entfallen die Steuermehreinnahmen vorwiegend auf die Länder und den Bund. Für die Kommunen ergibt sich dagegen ein leichtes Minus. Für 2024 werden dann insgesamt Mindereinnahmen von 3,6 Milliarden Euro im Vergleich zur September-Schätzung vorhergesagt, etwa in gleicher Größenordnung für Bund, Länder und Kommunen.

Normalerweise schätzt der Arbeitskreis Steuerschätzung die zu erwartenden Einnahmen jeweils zweimal jährlich im Mai und im November. Wegen der Corona-Pandemie gab es diesmal die zusätzliche Schätzung im September. Die Schätzabweichung bezeichnet die Abweichung von der vorherigen Prognose bereinigt um Sondereffekte wie seither erfolgte Änderungen des Steuerrechts.