Der Blogger geht in die nächste Instanz. Foto: dpa/Uwe Anspach

Ein Blogger versetzt mit einem Text über eine Bluttat in Mannheim Menschen in Angst und Schrecken. Erst nach einer Bezahlschranke wird deutlich: Das ist reine Fantasie. Der dafür verurteilte Mann hält das für Kunst und will durch alle Instanzen ziehen.

Mannheim - Der Rechtsstreit um einen erfundenen Terroranschlag geht womöglich in die nächste Runde: Der zu einer Geldstrafe verurteilte Urheber eines Textes über ein angebliches Massaker in der Mannheimer Innenstadt will in die nächste Instanz gehen. Das Landgericht Mannheim sah es als erwiesen an, dass er den öffentlichen Frieden gestört habe, indem er Straftaten angekündigt hatte. „Ich zieh das durch, ich bin unschuldig“, sagte der Herausgeber des „Rhein-Neckar-Blogs“ am Dienstag in Mannheim.

Dafür werde er Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Dabei könnte auch sein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin thematisiert werden. Sein Anwalt hatte wegen einer flapsigen Bemerkung der Juristin den Verdacht geäußert, ihr Urteil habe sie schon vor der Verhandlung gefällt. Den Rechtsstreit werde er falls nötig bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen, sagte der 53-jährige Journalist. Das Landgericht hatte seine Berufung verworfen und ihn zu 5000 Euro Geldstrafe verurteilt - wegen seines geringen Einkommens 7000 Euro weniger als in der ersten Instanz.

2019 zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt

Der Betreiber des „Rhein-Neckar-Blogs“ hatte einen Bericht im März 2018 über einen angeblichen Terroranschlag mit 136 Toten und 237 Verletzten in Mannheim verbreitet. Darin war die Rede von 50 Angreifern, die an 25 Tatorten für ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes“ verantwortlich seien. Die Auflösung folgte erst nach einer Bezahlschranke. Mehrere Menschen hatten besorgt bei Polizei und Feuerwehr angerufen.

Der Blogger argumentiert, er habe Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen wecken wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte beanstandet, wegen der Bezahlschranke habe nicht jeder Leser erkennen können, dass es sich um einen frei erfundenen Text gehandelt habe. Vor allem monierte sie eine Passage, wonach es teils Informationen gebe, dass die Terroristen ihre Attacken fortführten.

Der Journalist erläuterte, auch vor der Schranke Hinweise auf einen erfundenen Text eingebaut zu haben. Sein Beitrag, den er selbst als „ein bisschen dramatisch“ bezeichnete, müsse als Ganzes gewürdigt werden. Er unterliege der Kunstfreiheit.

Das Amtsgericht hatte im Juli 2018 eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verhängt. Nach Einspruch dagegen wurde der Mannheimer 2019 im Amtsgerichtsprozess zu einer Zahlung von 12.000 Euro verurteilt, wogegen er Berufung einlegte (15 Ns 806 Js 10181/18).