Namen stehen nicht nur Personalausweis, sondern begleiten den Träger ein Leben lang. Wer sie ändern möchte, der muss einen guten Grund dafür haben. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Unzufrieden mit dem Vor- oder Nachnamen? Einen neuen zu bekommen, ist gar nicht so einfach. Denn eine Namensänderung kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Marika Matzeit vom Esslinger Bürgeramt kennt sie.

Esslingen - Ihr Personalausweis liegt griffbereit auf dem Tisch. Das ist pure Absicht. Denn Marika Matzeit möchte am eigenen Beispiel demonstrieren, wie widersprüchlich und schwer fassbar das deutsche Namensrecht ist. Das Gesetz zur Änderung von Familiennamen datiere vom 5. Januar 1938, erklärt die Mitarbeiterin des Bürgeramtes der Stadt Esslingen. Die Vorschriften seien im Laufe der Jahrzehnte zwar immer wieder verändert, angepasst und aktualisiert worden, doch geblieben sei ein „großes irrationales Durcheinander“ mit vielen Kannvorschriften und Auslegungsmöglichkeiten. Daher begrüßt sie den Vorstoß von Bundesjustizminister Marco Buschmann nach einer grundlegenden Reform: „Das ist überfällig.“