Ein 38-Jähriger musste sich wegen Beleidigung und versuchter Körperverletzung verantworten.
Erdmannhausen - Dafür, wie er sich auf dem Ludwigsburger Polizeirevier aufgeführt hat, muss ein 38-jähriger Erdmannhäuser eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro bezahlen. Er wurde von der Strafabteilung des Ludwigsburger Amtsgerichts verurteilt. Der Mann hat nicht nur Polizeibeamte beleidigt, sondern auch in der Zelle randaliert. Dabei entkleidete er sich komplett und masturbierte, um die Beamten in ihrer Ehre herab zu würdigen.
Der zur Tatzeit alkoholisierte, gelernte Tischler musste sich am 22. Februar dieses Jahres gegen 17.30 Uhr am Solitudeplatz einer Personenkontrolle unterziehen. Dabei sagte er zu einem der Polizisten: „Du Depp.“ Laut Anklage schrie der Mann auf dem Platz herum, ballte die Faust und warf eine Getränkedose, wobei er den Kopf eines Polizeibeamten um wenige Zentimeter verfehlte. Der 38-Jährige wurde in eine Gewahrsamszelle des Polizeireviers in der Stuttgarter Straße verfrachtet, wo er so gegen die Türe schlug und trat, dass der Türspion herausfiel. Den Sachschaden bezifferte die Polizei auf 8,73 Euro. Die Zelle allerdings sei so zugerichtet gewesen, dass sie nicht mehr benutzbar war, nachdem sich der Mann auch noch nackt ausgezogen und mit beiden Händen an seinem Glied manipuliert habe.
„Mir ging es nicht gut“, erzählte der Angeklagte. Seine Lebenssituation sei damals so schlecht gewesen, dass er nicht mehr weiter gewusst hätte. An jenem Tag hätte er den Plan gehabt, sich in einer Kneipe am Ludwigsburger Bahnhof zu betrinken. Diesen Plan hätte er auch in die Tat umgesetzt und sei am Ende so stark betrunken gewesen, dass er sich an fast nichts mehr erinnere. Vor allem nicht an das Entkleiden und an das Manipulieren am Geschlechtsteil. In der Zelle hätte er sich bemerkbar machen wollen, um etwas zu Trinken zu bekommen.
„Ich bin ein friedliebender Mensch“, entschuldigte sich der Angeklagte vor Gericht für sein Verhalten. Es liege ihm fern, andere Menschen zu verletzen. Zehn Euro zur Begleichung des Sachschadens hatte der Mann zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung schon überwiesen. Es sei leider keine Blutprobe gemacht worden, kritisierte die Verteidigerin. Sie könne sich durchaus vorstellen, dass ihr Mandant zur Tatzeit über zwei Promille gehabt hätte, spielte sie auf eine verminderte Schuldfähigkeit an.
Der als „Depp“ beleidigte Polizeibeamte erklärte als Zeuge, sein Kollege hätte auf dem Solitudeplatz beim Angeklagten Marihuana gefunden. „Du Depp“ hätten alle auf dem Platz herum stehenden Personen gehört. „Was wollt ihr“, hätte der 38-Jährige geschrien und mit einer Jacky-Cola-Dose geworfen. In der Zelle hätte er dann „wie ein Verrückter gegen die Türe getreten und geschlagen“. Als drei Polizeibeamte in die Zelle gingen, berichtete ein Zeuge vom Ermittlungsdienst, hätte der nackte Angeklagte eine Wolldecke fallen lassen, seinen Penis gezeigt, sich selbst befriedigt und die Beamten dabei angeschaut.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah den Angeklagten zur Tatzeit zwar alkoholbedingt enthemmt, aber nicht vermindert schuldfähig. In ihrem Strafantrag forderte sie sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1200 Euro Geldauflage. Aus das Ludwigsburger Amtsgericht kam zu der Überzeugung, dass der Angeklagte in Sachen Respektlosigkeit gegenüber der Polizei Herr seiner Sinne war. „Ich habe den Eindruck, dass Sie sehr schnell ungehalten werden“, bescheinigte Richterin Wortelen-Falck dem Mann ein „hohes Aggressionspotenzial“, als sie ihn zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilte.