Im Prozess geht es um Schadensersatz in Höhe von 200.000 Euro. Foto: factum/Granville

Weil es wegen einiger Formalien Unklarheiten gibt, hat das Stuttgarter Landgericht die Verkündung des Urteils im Erdhebungs-Prozess vertagt.

Böblingen - Im Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht, bei dem ein Böblinger Hauseigentümer wegen der Schäden an seinem Gebäude nach den Erdwärmebohrungen und den Erdhebungen klagt, ist am Dienstag kein Urteil gesprochen worden.

Der Mann fordert von seinem Nachbarn 200.000 Euro Schadensersatz. Der Böblinger Rechtsanwalt des Klägers, Reinhard Klindwort, erklärte, dass es wegen einiger Formalien wohl ziemliche Unklarheiten gebe. So habe zum Beispiel der Nachbar seines Mandaten den Bohrauftrag nicht direkt an die ausführende Firma Gungl gegeben. Das sei die Heizungsfirma gewesen, die in dem Nachbarhaus die Heizung eingebaut habe. Die Frage sei nun, wie mit dieser Sachlage umzugehen sei.

Als neuer Termin am Landgericht wurde der 23. Februar angesetzt.