Auch Fußböden sind in den betroffenen Häusern von Rissen durchzogen. Foto: dpa

Ein Böblinger Hausbesitzer, der wegen Schadenersatz vor das Landgericht gezogen ist, ist vorübergehend ausgebremst worden. Das Verfahren ruht. Die 200 000 Euro, die er von seinem Nachbarn fordert, soll nun die Allianz bezahlen.

Böblingen - Der Richter am Stuttgarter Landgericht, Thomas Helms, schlägt in dem Verfahren der Schadensersatzforderung eines Hausbesitzers erst einmal eine Denkpause für beide Parteien vor. Erstmals klagt ein Böblinger, der einen Schaden wegen Geothermiebohrungen zu beklagen hat, gegen seinen Nachbarn. Dessen Bohrungen für die Wärme in seinem Haus wie auch 16 andere im Stadtgebiet werden als Ursache für Erdhebungen gesehen, wodurch mehr als 200 Häuser teilweise massiv beschädigt worden sind. Der Hausbesitzer fordert 200 000 Euro Schadensersatz.

Bisher kein vergleichbares Gerichtsverfahren

Der Richter Helms regt auf Grund der Sachlage nun erst einmal an, den Fall ruhen zu lassen.Die Lage der Dinge ist nämlich derzeit folgende: Die Allianz-Versicherung lässt momentan die Schäden im nördlichen Hebungsgebiet bilanzieren und erstellt darüber ein Gutachten. Sechs Millionen Euro hat sie dort für die geschädigten Hausbesitzer vorgesehen, genauso viel, wie im südlichen Hebungsgebiet. Der Richter Helms schlägt dem Kläger und den Beklagten daher vor, das Ergebnis der Untersuchung abzuwarten. Allerdings haben die streitenden Parteien noch nicht zugestimmt. Sie haben bis zum 16. Januar Zeit, sich das Ganze zu überlegen. Dann möchte Helms das weitere Vorgehen verkünden oder auch ein Urteil sprechen.

Eine Entscheidung fällt ihm jedoch nicht leicht. Schließlich gibt es im gesamten Bundesgebiet noch kein vergleichbares Verfahren. Völlig offen ist, ob ein Geschädigter einen finanziellen Anspruch gegen einen Auftraggeber hat, bei dem eine nicht Geothermiebohrung nicht fachgerecht durchgeführt wurde.

Das Haus des Klägers kippt

Zudem deckt weder die Haftpflichtversicherung des Nachbarn noch der beauftragten Firma den Schaden ab. „Dort ist nichts zu holen“, sagt Bernd Hommel von der Interessengemeinschaft Erdhebungen (IGE), „weil im Versicherungsvertrag für das Grundwasser ein Ausschlusskriterium gilt“. Durch die Bohrungen war Wasser in Gipskeuperschichten gedrungen, die es wie ein Schwamm aufsaugten. Die Folge: Die Erde hob sich bis zu fast einem halben Meter. Auch das Haus des Klägers in der Robert-Bosch-Straße kippte zur Seite, überall weist es Risse auf.

„Wenn mein Mandant ein Ei braten möchte, rollt es ihm vom Herd“, veranschaulicht der Böblinger Rechtsanwalt des Klägers, Reinhard Klindwort, das Problem. Er macht einen sogenannten Vorschussschaden geltend. Diesem liege die Beurteilung eines Architekten zugrunde, der das schiefe Haus inspiziert und überlegt habe, wie man Abhilfe schaffen könne. Die Kosten für die nötigen Reparaturarbeiten habe der Experte auf 200 000 Euro beziffert, sagt Klindwort, „das ist das Mindeste, was wir brauchen“. Ob es damit getan sei, dass müsse man aber erst einmal sehen.

Es könnte auch eine Wasserleitung bersten

Wie nämlich aktuelle Messungen ergaben, hebt sich die Erde im nördlichen Gebiet auch nach der Sanierung der schadhaften Bohrlöcher noch um sieben Millimeter im Jahr. „Mein Mandant kann noch gar nicht abschätzen, was noch auf ihn zukommt“, meint Klindwort. Es könne ja auch einmal eine Wasserleitung bersten.

„Innerhalb der nächsten zwei Wochen müssen wir festlegen, wie es weiter gehen soll“, sagt Klindwort. Er wolle nun auf die Allianz zugehen, um dort die 200 000 Euro zu erhalten. „Wenn mein Mandant einverstanden ist, können wir dann das Verfahren ruhen lassen“, so der Rechtsanwalt. Wer für eventuell weitere auftretende Schäden eintritt, sei jedoch damit offen.

Allianz-Gutachten sollen nächstes Jahr vorliegen

Für Bernd Hommel von der IGE ist die Sache dagegen klar: „Die Allianz hat doch unmissverständlich versichert, dass sie zahlt.“ Hommel findet es deshalb „paradox“, dass der Hausbesitzer mit seiner Forderung vor Gericht gezogen ist. „Wir von der IGE und auch die Allianz wollen doch eine außergerichtliche Einigung erzielen.“ Dieser Prozess bedeute Stress, besonders für die Beklagten. „Das Verfahren ist so unnötig wie ein Kropf“, sagt der Interessensvertreter der Geschädigten.

Die Gutachten der Allianz, vermutet Hommel, könnten im nächsten Jahr vorliegen, sodass dann auch feststehe, welcher Hausbesitzer wie viel erhalte. Allerdings sei damit auch ein Risiko verbunden, nämlich dann, wenn die Summe nicht für alle Schäden reiche. Dann werde die Allianz mit Hilfe einer Quote lediglich einen Teil am jeweiligen Schaden tragen, sowohl für die rund hundert Häuser im Norden, als auch für die im südlichen Hebungsgebiet. Deshalb hoffen die Betroffenen, dass die Allianz in diesem Fall einen Betrag drauflegt.

Hebungen deutlich vermindert

Bohrungen:
Im Norden Böblingens sind zwei schadhafte Bohrungen für die Erdhebungen verantwortlich. Sie hat die Firma Gungl vorgenommen – wie auch 15 Bohrungen im Süden, wodurch die Häuserschäden entstanden.

Erdhebungen:
Im Süden hebt sich die Erde noch vier Millimeter jährlich im Heinrich-Heine-Weg und um 13 Millimeter im Schliffkopf- und Herdweg, im Norden noch um durchschnittlich sieben Millimeter im Jahr.

Sanierung
: Mit der Sanierung von 14 der 17 der Bohrlöcher haben sich die Erdhebungen deutlich reduziert. Im Norden betrugen sie davor bis zu 55 Millimeter jährlich, im Süden bis zu 35 Millimeter.