Derzeit ruhen die Sanierungsarbeiten. Das bisher angewandte Verfahren hat sich bei den letzten undichten Bohrlöchern als unwirksam erwiesen. Foto: factum/Granville

Das Umweltministerium gibt weiteres Geld für die Sanierung der fehlerhaften Bohrungen frei. Zeitgleich hat ein Schiedsverfahren begonnen, um die Haftung für Hausschäden zu klären.

Böblingen - Das baden-württembergische Umweltministerium überweist eine weitere Teilsumme für die Sanierung der Erdwärme-Bohrlöcher in Böblingen. Knapp 1,6 Millionen Euro fließen auf das Konto des Landkreises, damit auch noch die letzten fehlerhaft ausgeführten Bohrungen korrigiert und die Erdhebungen vollends zum Stillstand gebracht werden können. In der ersten Tranche hat das Umweltministerium bereits 1,4 Millionen Euro ausgezahlt. Es streckt die insgesamt drei Millionen Euro aber nur vor. Nach wie vor hofft die Landesregierung, aus der Insolvenzmasse der Firma Gungl den Aufwand ersetzt zu bekommen. Das Unternehmen hat die Bohrungen niedergebracht.

Der Landkreis betreibt und zahlt das Verfahren. Das Land darf die Kosten eigentlich nur übernehmen, wenn das Geld bei keinem Dritten eingetrieben werden kann. „Dies ist derzeit der Fall“, sagte der Umweltminister Franz Untersteller. Die Überweisung erfolge dennoch nur unter Vorbehalt. Der Grünen-Minister forderte gleichzeitig die drei in Frage kommenden Versicherungen auf, den Eigentümern zu helfen, deren Häuser durch die Erdhebungen beschädigt worden sind. „Es geht im Geothermieschadensfall Böblingen um enorme emotionale und finanzielle Belastungen für sehr viele Menschen“, sagte Untersteller. „Ich finde, es ist höchste Zeit, dass auch die Versicherungen mit der Schadensregulierung beginnen“.

Urteil fällt Ende des Jahres

Doch dies wird noch dauern. Die drei Versicherungen, mit denen Gungl im Lauf der Jahre Verträge abgeschlossen hatte, streiten sich um ihre Zuständigkeit. Im vergangenen Herbst sind sie übereingekommen, dass ein Schiedsgericht den Zwist schlichten soll. Immerhin hat dieses Schiedsgericht inzwischen seine Arbeit begonnen – nahezu gleichzeitig mit der zweiten Überweisung sind die Unterlagen verschickt worden. Bis zum Ende des Jahres soll ein Urteil darüber gefällt sein, ob eine, zwei oder alle drei Versicherungen für die Sanierung der Häuser zahlen müssen und in welcher Höhe Schadenersatz zu leisten ist. Schon die Diskussion darüber, mit welchen Fachleuten das Schiedsgericht besetzt werden soll, hatte Monate gedauert. Fest vereinbart ist aber: die Versicherungen wollen das Urteil akzeptieren.

Zumindest sind keine weiteren Schäden zu erwarten. Die Erde kommt zur Ruhe, wie Messungen von einem Satelliten aus beweisen. Allerdings ist das Spezialunternehmen, das die fehlerhaften Bohrlöcher abdichtet, auf Schwierigkeiten gestoßen. Das bisher angewandte Verfahren hat sich bei den letzten Bohrlöchern als unwirksam erwiesen, weil das Erdreich zu weich ist. Andere Methoden werden derzeit erprobt.