Johanna Quandt vererbte ein Aktienpaket im Wert von rund 11,5 Milliarden Euro an ihre beiden Kinder. Foto: dpa

Mit interaktiver Grafik - Die Quandt-Erben zählen zu den reichsten Deutschen. Weil die Familie die Übergabe der Vermögen geschickt anging, sparten sie in beträchtlichem Ausmaß Steuern – und das ganz legal.

Berlin - Als die Nachricht vom Tod der BMW-Großaktionärin Johanna Quandt (89) bekanntwurde, gedachten viele einer besonderen Frau: Sie war schweigsam und bescheiden, sie hatte bis zuletzt großes Interesse am Fortgang ihres Unternehmens. Und sie zeigte soziales Engagement, etwa indem sie viel Geld für krebskranke Kinder gespendet hat.

Der Tod der Großaktionärin – Johanna Quandt hielt zuweilen knapp 50 Prozent der BMW-Aktien – wirft zugleich ein Schlaglicht auf die Tagespolitik. Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember die Erbschaftsteuer bei Unternehmensübergaben verworfen hat, arbeiten Bund und Länder an einer verfassungsfesten Reform.

Zur Erinnerung: Die obersten Richter hatten vor allem Anstoß daran genommen, dass riesige Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer massive Privilegien genießen, wenn sich der Erbe zur Fortführung des Betriebs verpflichtet und die Zahl der Mitarbeiter über Jahre konstant hält. Die Karlsruher Richter hatten verlangt, dass bei sehr großen Unternehmenserbschaften der Anspruch auf eine weitgehende Steuerverschonung im Einzelfall geprüft werden müsse. „Die Privilegierung betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen.“

Zeigt, wie gerechtfertigt die Forderung der Verfassungsrichter ist

Das Beispiel Quandt zeigt, wie berechtigt die Forderung der Verfassungsrichter ist: Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Johanna Quandt schon zu Lebzeiten ihren milliardenschweren Anteil an BMW an ihre beiden Kinder, Susanne Klatten und Stefan Quandt, verschenkt und dabei große steuerliche Privilegien genossen. Rechtlich wird eine Schenkung wie eine Erbschaft behandelt: Es gelten die gleichen Steuersätze, Freibeträge und Verschonungsregeln.

Vermutlich ist der Fall Quandt der größte Erbfall in der Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland: Johanna Quandt war die reichste Deutsche, allein ihre BMW-Aktien – darüber hinaus hatte sie noch viele andere Unternehmensbeteiligungen – hatten im Frühjahr, als das BMW-Papier 124 Euro wert war, einen Wert von etwa 11,5 Milliarden Euro.

Der Wirtschaftsjournalist Rüdiger Jungbluth hat dies recherchiert. In seinem Buch „Die Quandts. Deutschlands erfolgreichste Unternehmerfamilie“, das im September erscheint, enthüllt er, dass die Quandts schon vor Jahren die Übergabe der Aktienpakete an die nächste Generation abgewickelt haben. Er schreibt von einer „gigantischen Vermögensverschiebung“.

"Der Vermögensübertrag war gut geplant"

Wie viel Schenkungssteuern die Quandts für die Übergabe an die nächste Generation bezahlt haben, ist nicht bekannt. Niemand außer den Quandts dürfte auch darüber Auskunft geben. Fest steht aber, und daraus machen auch die Erben keinen Hehl, dass die gefundene Lösung für sie steuerlich attraktiv war. Stefan Quandt hat dem Buchautor gesagt: „Der Vermögensübertrag war gut geplant. Er fand in mehreren Teilschenkungen über einen längeren Zeitraum bis zum Jahr 2008 statt und war schenkungssteuerlich günstig.“ Und weiter: „Wir sahen: Wir können das stemmen. Innerhalb von zwei, drei Jahren ist das verkraftet.“

Diese Äußerungen legen nahe, dass zwar Erbschaftsteuer gezahlt wurde, dass sie allerdings im Verhältnis zu den Milliardenwerten niedrig ausfiel. Fest steht auch, dass Susanne Klatten und Stefan Quandt keine BMW-Aktien verkauft haben, um die Schenkungssteuerschuld zu begleichen.

Wohl gemerkt: Die Quandts haben sich rechtlich einwandfrei verhalten. Ihnen ist nichts vorzuwerfen. Es ist zudem anzumerken, dass die Übergabe an die nächste Generation bis 2008 erfolgte, also anderen, im Vergleich zum heutigen Recht etwas ungünstigeren Konditionen unterlag.

Die steuerlichen Privilegien bei der Übergabe von Firmen an die nächste Generation werden damit begründet, dass niemand die Existenz von Familienunternehmen und damit die Arbeitsplätze in Gefahr bringen will. Kein Unternehmer soll gezwungen sein, für die Begleichung seiner Erbschaftsteuerschuld Investitionen in den Betrieb zu verschieben oder Teile des Unternehmens zu verkaufen. Doch es sind zumindest Zweifel angebracht, ob die Verschonung auch im Fall von milliardenschweren Aktienpaketen von Dax-Unternehmen gelten sollte.

Übrigens: Ein Verfassungsrichter hat bei der mündlichen Verhandlung über die Erbschaftsteuer Susanne Klatten als Beispiel genannt für einen Fall, bei dem die Privilegierung eigentlich nicht nötig wäre.