Was passiert nach dem Tod mit dem eigenen Facebook-Profil? In den Einstellungen können Nutzer einen Erben bestimmen, der beim Tod Zugriff auf das Konto erhält. Wir zeigen, wie das geht.
Stuttgart - Was passiert nach dem Tod mit dem eigenen Facebook-Profil? Wer sich zu Lebzeiten keine Gedanken über seinen digitalen Nachlass macht, stellt seine Angehörigen vor diese Frage.
Wenn ein Mensch stirbt, lebt sein Facebookprofil zunächst einmal weiter. Facebook bietet eine unkomplizierte Lösung: Über eine Maske im Internet, kann man als Angehöriger die Löschung eines Facebook-Kontos beantragen. Alles, was man dafür braucht ist die Sterbeurkunde und einige persönliche Daten wie die E-Mailadresse des Verstorbenen. Wem die Sterbeurkunde nicht vorliegt, der kann auch eine Traueranzeige oder Trauerkarte des Verstorbenen hochladen. Hier geht’s zu dem Formular.
Angehörige versetzen Profil gerne in Gedenkzustand
Wer das Profil eines Verstorbenen als Angehöriger nicht löschen lassen möchte, kann es auch in einen so genannten Gedenkzustand versetzen lassen. Das bedeutet, dass das Profil des Verstorbenen nach wie vor öffentlich zugänglich ist, aber eben als Gedenkseite für Angehörige dient.
Neben dem Namen steht dann „In Erinnerung an“ und in der Chronik des Verstorbenen können Freunde ihre Trauer miteinander teilen, Fotos oder Sprüche veröffentlichen. Auch die Inhalte, die die verstorbene Person vor ihrem Tod geteilt hat, bleiben auf Facebook verfügbar und sind für diejenigen, mit denen sie geteilt wurden, nach wie vor sichtbar. Der Nachteil daran: Niemand kann sich bei einem Konto im Gedenkzustand anmelden. Ein unpassendes Foto, ein blöder Kommentar kann auf der Seite also nicht bearbeitet werden, es wäre ein Verstoß gegen die Facebook-Nutzungsbedingungen.
Selbst bestimmen – mit wenigen Klicks den Nachlass klären
Wer seine Freunde und Familie vor diesem Prozedere bewahren möchte, sollte sich also zu Lebzeiten um seinen digitalen Nachlass kümmern. Und das geht auch online: Über die Einstellungen bei Facebook kann jeder Facebooknutzer mit wenigen Klicks bestimmen, was nach dem Tod mit dem Konto passieren soll (unsere Bilderstrecke zeigt, wie das geht). Entweder entscheidet man sich für die dauerhafte Löschung des Profils oder man bestimmt eine Person, die im Fall der Fälle die Verwaltung des Kontos übernimmt.
Letzteres nennt Facebook einen „Nachlasskontakt“ – diese Person ist im Prinzip der Erbe des Facebook-Kontos und kann einen Beitrag für das Profil verfassen, das Profilbild aktualisieren und auch auf Freundschaftsanfragen reagieren. Sie kann weder Freunde entfernen noch die Privatnachrichten lesen.
Auch an laufende Verträge und Abonnements denken
„Etwa alle drei Minuten stirbt ein Facebook-Nutzer, ohne zu entscheiden, was mit geposteten Inhalten, Likes und Fotos passieren soll“, schreibt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf der Internetseite machs-gut.de. Ein Online-Test auf der Seite konfrontiert die Nutzer mit banalen Fragen: „Wer hat Zugang zu deinen E-Mails nach deinem Tod?“ Und „wer kündigt deine Verträge?“
Denn im Grunde genommen ist das Facebookprofil ja nur ein Bruchteil vom digitalen Nachlass: E-Mail-Konten, Profile bei Xing, Twitter oder Instagram und Onlinebanking – all das muss im Zweifelsfall von einem Angehörigen geklärt werden. „Am besten fertigt man eine Tabelle mit seinen Accounts und Passwörtern an“, rät eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor allem jungen Menschen, die viel im Internet und in sozialen Netzwerken unterwegs sind und entsprechend viele Profile und Konten besitzen.
Oftmals wurden auch kostenpflichtige Verträge oder Abonnements online abgeschlossen, die gekündigt werden müssen. „In der Liste sollte stehen, was im Falle eines Falles mit den einzelnen Konten und Profilen passieren soll“, so die Verbraucherzentrale. Da die Liste auch Passwörter enthält, sollte sie unbedingt an eine Person gegeben werden, die vertrauensvoll damit umgeht und diese auch wirklich erst im eingetretenen Ernstfall benutzt.