Finanzministerin Edith Sitzmann plant einen Nachtragshaushalt Foto: dpa/Tom Weller

Das Land Baden-Württemberg kann die 2019 beschlossenen Rücklagen für Haushaltsrisiken gut gebrauchen. Ein Teil der Millionenbeträge sollen bereitgestellt werden, um die Auswirkungen der Epidemie abzumildern.

Stuttgart - Um die Auswirkungen des Coronavirus abzumildern, will die Landesregierung für den Notfall zusätzliches Geld zur Verfügung stellen. Nachdem sich das Kabinett kürzlich auf einen Nachtragshaushalt verständigt hat, soll in der kommenden Woche der Finanzausschuss des Landes darüber beraten. Eine Woche später soll der Nachtrag im Landtag beschlossen werden.

Wie viel Geld für den Kampf gegen Corona benötigt wird, ist noch offen. Der Nachtragshaushalt ist notwendig, damit das Land bei Bedarf schnell handeln und zügig „Mehrausgaben aufgrund von notwendigen staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Pandemien zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus“ übernehmen kann, etwa, um zusätzliche Schutzkleidung oder Desinfektionsmittel für das Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern zu finanzieren.

CDU will auch Firmen unterstützen

Im vergangenen Dezember hatte der Landtag mit den Stimmen von Grünen und CDU eine Rücklage für Haushaltsrisiken in Höhe von rund 700 Millionen Euro in diesem und weiteren 200 Millionen Euro im kommenden Jahr beschlossen. Das Geld kann für bestimmte Zwecke verwendet werden, falls die dafür bisher vorgesehenen Mittel nicht ausreichen sollten. Zu den 14 möglichen Bereichen zählen beispielsweise die Beseitigung von Waldschäden infolge des Klimawandels, zusätzliche Flüchtlingskosten, Unterhaltsvorschuss oder die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Aus den Reihen der CDU wird auch Unterstützung für kleinere und mittlere Unternehmen im Südwesten gefordert, die durch die Ausbreitung des Coronavirus besonders betroffen und in ihrer Existenz gefährdet sind. Darüber wird auch bei der aktuellen Debatte im Landtag an diesem Mittwoch diskutiert.