Arbeitnehmer in den Kohleregionen sollen finanziell unterstützt werden. Foto: dpa/Patrick Pleul

Ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für das Kohleausstiegs-Gesetz sieht Hilfen für betroffene Arbeitnehmer in den Kohleregionen vor. Ihnen soll mit bis zu 4,8 Milliarden Euro der Übergang in die Rente erleichtert werden.

Berlin - Beim Kohleausstieg soll betroffenen Arbeitnehmern in den Kohleregionen mit bis zu 4,8 Milliarden Euro der Übergang in die Rente erleichtert werden. Das geht aus dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für das Kohleausstiegs-Gesetz hervor. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. „Die Kosten für das Anpassungsgeld (...) werden im Zeitraum von 2020 bis 2043 auf maximal 4,81 Milliarden Euro geschätzt“, heißt es darin. Zwei Drittel soll der Bund bezahlen, ein Drittel die betroffenen Bundesländer.

Das Anpassungsgeld können Arbeitnehmer bekommen, die in Braunkohlekraftwerken und -tagebauen sowie in Steinkohlekraftwerken arbeiten, mindestens 58 Jahre alt sind und wegen des Kohleausstiegs bis zum Jahr 2038 den Job verlieren. Es kann einen Zeitraum von höchstens fünf Jahre bis zum Renteneintritt überbrücken. Wenn sie wegen eines früheren Renteneintritts dann weniger Rente bekommen, können ebenfalls ausgeglichen werden.

Der Gesetzentwurf schreibt auch fest, dass Verschmutzungsrechte im EU-Emissionshandel gelöscht werden, die durchs Abschalten der Kraftwerke frei werden. Die Bundesregierung werde einen „Beschluss zur Löschung von Emissionszertifikaten fassen, um die Auswirkungen der Kraftwerksstilllegung im Rahmen des EU-Emissionshandels auszugleichen“, heißt es im Entwurf. Mindestens zwei unabhängige Gutachten, an denen Wirtschafts- und Finanzministerium beteiligt sind, sollen analysieren, inwiefern über bereits bestehende Mechanismen hinaus Berechtigungen gelöscht werden. Das soll verhindern, dass der Treibhausgas-Ausstoß sich ins Ausland verlagert.