Innenminister Thomas Strobl hat nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung angekündigt, die Programme für Intensivtäter überprüfen zu wollen – eine neue Konzeption ist das Ergebnis. Foto: dpa

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) will mit einer neuen Konzeption gezielter gegen Intensivtäter vorgehen. Das sei gut, jetzt müsse aber auch die Justiz nachziehen, kommentiert unser landespolitischer Autor Nils Mayer.

Stuttgart - Es ist für rechtschaffene Bürger kaum vorstellbar: Bis zur mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Freiburg Mitte Oktober war der 21 Jahre alte Hauptverdächtige Majd H. bereits 29-mal polizeilich in Erscheinung getreten. Doch der kurdische Syrer spürte so gut wie keine Sanktionen. Viele seiner Verfahren wurden eingestellt, ein späterer Haftbefehl nicht vollstreckt. Innenminister Thomas Strobl sicherte deshalb zu, die Programme für Intensivtäter in Baden-Württemberg zu überprüfen. Das Ergebnis: Es gibt Optimierungsbedarf. Das ist nicht wirklich überraschend.

Strobl setzt auf eine neue Konzeption. Sie sieht vor, die Delikte von Intensivtätern in jedem Polizeipräsidium zentral zu erfassen und zu bearbeiten. Die Polizei soll diese Personen so früher auf dem Schirm haben und deren Fälle besser bündeln, um im Zusammenwirken mit anderen Behörden zum Beispiel schneller einen Haftbefehl erwirken oder – im Fall von Ausländern – eine Abschiebung forcieren zu können. Das klingt vielversprechend, ist aber auch dringend nötig. Es ist nämlich nicht vermittelbar, wenn Personen, die den öffentlichen Frieden durch eine Vielzahl auch nur kleinerer Straftaten empfindlich stören, erst Monate später oder gar nicht bestraft werden.

Gerade kriminelle Asylbewerber, die den Rechtsstaat vielleicht erst seit kurzem kennen und (noch) nicht abgeschoben werden können, benötigen ein zügiges und unmissverständliches Stoppsignal. Sonst empfinden sie ihn als schwach und werden geradezu animiert, weitere Straftaten zu begehen. Was wiederum gesellschaftlichen Sprengstoff birgt. Um eine Strafe zeitnah sicherzustellen, muss auch die Justiz reagieren und Abläufe anpassen. Denn eines ist klar: Ohne schnellere Entscheidungen durch Gerichte droht das gezieltere Vorgehen der Polizei zu verpuffen.

nils.mayer@stuttgarter-nachrichten.de