Bald wird mit einem solchen Schild auch der Radius für Euro-5-Dieselfahrzeuge begrenzt werden. Zumindest für Stuttgart ist dies absehbar. Foto: dpa

2020 werden weitere Grundsatzurteile erwartet, die Fahrer von Dieselfahrzeugen treffen könnten. Die Deutsche Umwelthilfe rät dringend zur Hardware-Nachrüstung.

Stuttgart - Diesel-Verkehrsverbote seien ausnahmsweise möglich, denn Immissionsgrenzwerte seien schnellstmöglich einzuhalten. Bei den Verkehrsverboten müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27. Februar 2018 streckenbezogene und zonale Fahrverbote für Diesel bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5 grundsätzlich zugelassen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nutzt das von ihr angestrebte Urteil. „2020 wird das Stickstoffdioxidproblem gelöst“, sagt ihr Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.