Nach jahrelangem Tauziehen ist nun klar, an welchen Stellen im Rems-Murr-Kreis Windräder gebaut werden dürfen.
Nach jahrelangem Hin und Her, unzähligen Diskussionen und teils heftigen Protesten haben die Regionalrätinnen und Regionalräte in ihrer jüngsten Sitzung einen Schlussstrich gezogen und den neuen Windkraftplan für die Region Stuttgart beschlossen. Er legt potenzielle Standorte für Windräder fest. Insgesamt wurden 1,9 Prozent der Regionsfläche als „Gebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“ ausgewiesen. Gesetzlich vorgegeben sind mindestens 1,8 Prozent. Ob auf diesen Flächen tatsächlich Windräder gebaut werden, steht auf einem anderen Blatt.
„Es gab keine große Diskussion mehr“, sagt Andreas Hesky, der für die Freien Wähler (FW) in der Regionalversammlung sitzt. Alles in allem habe man eine gerechte Verteilung erreicht, wobei er im ein oder anderen Fall durchaus Verständnis für Bedenken habe. Insgesamt sei er aber froh über den Ausgang dieser „sehr langen Geschichte“. Bereits im Jahr 2011, während seiner Zeit als Waiblinger Oberbürgermeister, hatte die Stadtverwaltung potenzielle Standorte für Windräder auf ihrer Gemarkung gesucht – und gefunden. Die Analyse hatte als einen geeigneten Standort ein Gebiet im Waiblinger Stadtwald ergeben, der wie eine Insel inmitten fremder Gemarkung liegt und sich auf einem Höhenrücken ungefähr vom Kleinheppacher Kopf bei Korb-Steinreinach in Richtung Osten bis kurz vor Remshalden-Buoch erstreckt.
Die „Buocher Höhe“ mit der Bezeichnung RM-35 schaffte es zunächst auf die Liste der möglichen Standorte, wurde aber zur Freude der Gegner des Projekts im Herbst 2018 auf Initiative der Verwaltung des Verbands Region Stuttgart wieder gestrichen. „Viele dachten, die Sache ist gelaufen – jetzt kommt sie wieder aufs Tablett“, so fasste Andreas Hesky die Situation Mitte des Jahres zusammen. Nun ist die Fläche also wieder aufgenommen, die Stadtwerke Waiblingen haben dort auch schon Windmessungen vorgenommen. Die Stadt Waiblingen begrüßt den jüngsten Beschluss der Regionalversammlung. Sie habe damit „die grundlegenden Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung der Windkraft in der Region gelegt“.
Drei Windräder für Welzheim und Alfdorf
„Wir sind froh, dass wir einen großen Schritt weiter sind“, sagt auch der Alfdorfer Bürgermeister Ronald Krötz. Anders als in Waiblingen kam die Initiative für den Bau von Windrädern auf Alfdorfer und Welzheimer Markung (Standort RM-17) aus der Bürgerschaft, berichtet Krötz. Aus einer virtuellen Runde während der Coronapandemie zum Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz entstand letztlich die Bürgerenergie-Genossenschaft Schwäbischer Wald, in der neben den Kommunen Alfdorf und Welzheim auch Rudersberg, Kaisersbach und Spraitbach Mitglied sind. Treiber der Sache seien aber die Bürgerinnen und Bürger, die nach einem Kooperationspartner gesucht und diesen in der Firma Uhl Windkraft aus Ellwangen gefunden hätten, sagt Ronald Krötz. „Angedacht waren erst vier Windräder, nun wird es wohl auf drei hinauslaufen: zwei auf Welzheimer, eines auf Alfdorfer Gebiet.“
Der jüngste Beschluss ist auch für die Stadtwerke Fellbach, Schorndorf und die Energieversorgung Filstal eine gute Nachricht: Am Standort GP-03, einem ehemaligen Bundeswehrdepot an der Grenze zum Landkreis Göppingen, wollen die drei Energieversorgungsunternehmen vier Windräder bauen und betreiben. Für die Gemeinde Aspach, die sich – letztlich vergeblich – gegen den Bau von Windrädern auf der Amalienhöhe (RM-07) gewehrt hatte, war das Abstimmungsergebnis enttäuschend, aber recht vorhersehbar, erklärt Petra Schäftlmeier, die Leiterin des Bauamts. „Der Ablauf und die Ergebnisse aus der Sitzung des Planungsausschusses der Regionalversammlung vor 14 Tagen wurden uns im Anschluss bereits übermittelt.“
Keine Enteignung für den Bau von Windrädern
Wie geht es nun weiter? Die Veränderungen im Windkraftplan müssen laut Thomas Kiwitt, dem Chefplaner beim Verband Region Stuttgart, beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen angezeigt werden. Wenn sie Rechtskraft erlangt haben, ist der geänderte Regionalplan die verbindliche Grundlage für die Errichtung von Windenergie-Anlagen in der Region Stuttgart. Diese können ausschließlich in den festgelegten Gebieten gebaut werden. Laut Thomas Kiwitt ist aber in jedem Fall noch ein Genehmigungsverfahren erforderlich, in dem technische Aspekte im Hinblick auf den konkreten Standort und Anlagentyp geprüft werden. „Für den Bau von Windrädern gibt es keine Verpflichtung und auch keine Enteignung.“
Wer Windräder bauen und betreiben möchte, braucht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Umweltschutzamts beim Landratsamt. In dem Genehmigungsverfahren werde auch die jeweils zuständige Baurechtsbehörde beteiligt, da die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eine Baugenehmigung einschließt. Bei kleineren Gemeinden fungieren das Landratsamt oder der Verwaltungsverband als Baurechtsbehörde, bei großen Kreisstädten die Stadt selbst.