Die nächste Stufe des Diesel-Fahrverbots in der Landeshauptstadt soll Autos der Euro-5-Norm aussperren. Sie kommt faktisch wohl Anfang September, wenn die neuen Schilder stehen.- Foto: dpa/Marijan Murat

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat seine Eilentscheidung zur Klage des Landes getroffen. Das Land sei allein für die Fahrverbote zuständig, sagen die Richter. Das Land will sie nun umsetzen.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Freitag in einer Eilentscheidung beschlossen, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Land weitere Zwangsmittel zur Umsetzung des Euro-5-Dieselfahrverbots beantragen kann. Zuletzt war das Land zur Zahlung von 25 000 Euro verurteilt worden, weil es das Fahrverbot von September 2019 auf Juli 2020 verschoben hat. Faktisch umgesetzt ist es erst, wenn an 160 Standorten in der Stadt neue Schilder stehen, die die Innenstadtbezirke, Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen als Verbotszone begrenzen. Das soll voraussichtlich bis September der Fall sein.

Das Gericht erklärte, das verfassungsrechtlich geschützte Interesse der DUH an der Umsetzung rechtskräftiger Urteile überwiege. Das Land habe zwar aus seiner Sicht taugliche Alternativen zu einem Fahrverbot vorgeschlagen, diese seien bislang jedoch nicht in Kraft gesetzt worden. Über das Fahrverbot, das betont das Gericht, habe man selbst nicht zu entscheiden. Die Richter schieben den Ball an das Land zurück: „Die Verantwortung hierfür kann nicht auf das Gericht übertragen werden.“

DUH will Autos mit Software-Update nicht schonen

Genau das aber hatte sich das Land erhofft. Mit dem Antrag auf die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung wollte es der DUH die Druckmittel aus der Hand schlagen. Wenn die Umwelthilfe nicht mehr vollstrecken könnte, bliebe das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Luftreinhaltung aus dem Februar 2018 folgenlos. „Wir sind froh über den neuen Beschluss. Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, jetzt unmittelbar zu handeln“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Das Fahrverbot müsse jetzt rasch umgesetzt werden. Dabei dürfe es auch keine Ausnahmen für Diesel mit einem Software-Update geben. Im Luftreinhalteplan ist eine zweijährige Ausnahmegenehmigung vorgesehen.

Die Hardware-Nachrüstung ist teuer

Neue Messungen an zwei Mercedes C 220 CDI mit und ohne Software-Update zeigten laut DUH Grenzwertüberschreitung um den Faktor 3,1 und 2,5. Sie seien „nicht geeignet, die Schadstoffemissionen im Realbetrieb ausreichend zu reduzieren“, so Resch. Das gelinge nur mit einer Hardware-Nachrüstung, die die Stickoxide um bis zu 80 Prozent reduzieren könne.

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) erklärte, das Land sei nun verpflichtet, das Fahrverbot umzusetzen. Er habe Innenminister Thomas Strobl (CDU) und OB Fritz Kuhn (Grüne) gebeten, bis zum 1. Oktober nur Ermahnungen auszusprechen und zu informieren und bis dahin bei Verstößen gegen das Verkehrsverbot von Bußgeldern abzusehen. Hermann appelliert an die Halter von Euro-5-Dieselfahrzeugen, die Hardware-Nachrüstung anzugehen. VW und Daimler haben dafür pro Fahrzeug 3000 Euro Zuschuss zugesagt. Ob er ausreicht ist aber fraglich. Der Halter eines VW Golf Diesel berichtete unserer Zeitung jüngst von einem Kostenvoranschlag, der die Hardware-Nachrüstung auf 4700 Euro bezifferte.

Nach der Eilentscheidung des Gerichts folgt das Hauptverfahren zur der Abwehrklage. Einen Termin dazu gibt es noch nicht. Das Land will dann erneut erläutern, dass die Stickoxidbelastung stark zurückgegangen ist und der EU-Grenzwert 2020 voraussichtlich ohne Fahrverbot erstmals eingehalten werden könnte. Erst in dieser Woche hatte es weitere Vorschläge zur Verkehrsreduzierung durch die Sperrung einer Fahrspur auf der Cannstatter Straße und weitere Temporeduzierungen gemacht.