Cannabis auf Rezept ist in Deutschland jetzt erlaubt. Foto: EPA

Die Abgeordneten im Bundestag haben einstimmig die Freigabe von Cannabis auf Rezept beschlossen. Der Anbau für den eigenen Bedarf bleibt aber weiterhin verboten.

Berlin - Cannabis auf Rezept: Schwerkranke Menschen können künftig auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag einstimmig eine entsprechende Gesetzesnovelle. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt in Deutschland aber weiterhin verboten.

Mit der Neuregelung, die im März in Kraft tritt, wird es schwer erkrankten Patienten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. In Ausnahmefällen sollen Patienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon erhalten.

Abgeordnete aller Fraktionen lobten die neue Gesetzesregelung einhellig als großen Schritt in der Versorgung schwerkranker Menschen. Der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe sagte, nach mehr als einem Jahrzehnt der Auseinandersetzungen über Cannabis als Medizin gehe für viele Patienten ein „Leidensweg“ zu Ende. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hob vor allem die Verbesserung für Menschen in der Palliativversorgung hervor.

Anbau wird staatlich geregelt

Mit dem Gesetz wurde geregelt, dass ein Antrag auf Cannabis zu medizinischen Zwecken im Palliativbereich binnen drei Tagen genehmigt werden muss. Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) sprach von einer „sinnvollen“ Regelung, die einer Reihe von Patienen Erleichterung verschaffen könne. Der drogenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Frank Tempel, warb zugleich für die „niedrigschwellige Anwendung“ von Cannabis, also nicht nur bei schwerkranken Patienten. „Nicht jeder möchte die große Palette vieler kleiner bunter Schmerzpillen austesten, sondern lieber auf natürliche Substanzen wie Cannabis setzen“, sagte Tempel.

Geplant ist ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine Cannabisagentur. Bis dieses gewährleistet ist, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewährleistet werden. Selbst anbauen dürfen Patienten Cannabis weiterhin nicht. Der Gesetzgeber begründet dies mit der „Gefahr von mangelnden Qualitäts- und Sicherheitskontrollmöglichkeiten“.

Eine Begleitstudie soll weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis gewinnen. Dazu übermitteln die Ärzte künftig Daten etwa zu Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Cannabis wird in der Medizin bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt, zum Beispiel gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma sowie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose. Einigen Substanzen wird etwa eine krampflösende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. Bislang war dies mit hohen Kosten für die Patienten verbunden. Die Erlaubnis zum Erwerb von Cannabisprodukten gab es nur selten, die Krankenkassen zahlten bislang nur in Einzelfällen.

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