Neben „männlich“ und „weiblich“ soll es bald auch einen dritten Eintrag im Geburtsregister geben. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat einen dritten Eintrag im Geburtenregister für intersexuelle Menschen gefordert. Was es mit dem dritten Geschlecht auf sich hat, erklären wir hier.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren Geschlechtseintrag im Geburtenregister wie etwa „divers“ gefordert, um der geschlechtlichen Identität von Intersexuellen gerecht zu werden.

Intersexuelle sind Menschen, die sich genetisch, hormonell oder anatomisch nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Sie dürfen dabei nicht mit Transsexuellen verwechselt werden.

Variationen im Chromosomensatz

Häufige Ursachen für Intersexualität oder auch sogenannte Zwischengeschlechtlichkeit sind Variationen im Chromosomensatz. Eine weibliche Geschlechtsidentität wird bestimmt durch zwei X-Chromosomen, eine männliche Identität durch die Kombination von einem X- mit einem Y-Chromosom.

Uneindeutig wird das Körpergeschlecht dagegen, wenn etwa nur ein einziges X-Chromosom vorhanden ist. Dieses sogenannte Turner-Syndrom führt zu einem äußeren weiblichen Erscheinungsbild und gilt als eine der häufigsten Ursache von Intersexualität. Es gibt aber auch die Variante von XXY-Chromosomen, dem sogenannten Klinefelter-Syndrom, mit einer äußerlich männlichen Geschlechtsausprägung. Daneben sind auch Variationen bei Geschlechtshormonen bekannt, die zu Intersexualität führen können.

Nicht mit Transsexualität verwechseln

Im Gegensatz zu intersexuellen Menschen sind Transsexuelle in ihrem biologischen Geschlecht eindeutig bestimmt. Diese biologischen Männer oder Frauen fühlen sich aber dem jeweils anderen psychischen Geschlecht zugehörig und streben teils über eine chirurgische oder hormonelle Therapie die Anpassung ihres Körpers an ihr psychisches Geschlecht an.

Eine körperliche oder seelische geschlechtsbezogene Zwischenstellung nehmen Transsexuelle in der Regel nicht ein. Es geht bei ihnen laut einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrats aus dem Jahr 2012 um die „Zugehörigkeit zum männlichen oder weiblichen Pol, bei den Intersexuellen hingegen um eine Zwischenstufe“.

Diskriminierung, Benachteiligung und Gewalt

Der Stellungnahme zufolge ist die Lebensqualität von Intersexuellen im Alltag reduziert. „Diskriminierungs-, Benachteiligungs- und Gewalterfahrungen“ spielten dabei eine wichtige Rolle. Zudem beklagten Intersexuelle eine fehlende Aufklärung und Verwechslung mit Transsexualität, falsche medizinische Behandlung sowie Spott und Beleidigung. Es werde auch bemängelt, dass intersexuelle Menschen keinen Minderheitenschutz in der Gesellschaft genössen und sich als schutz- und würdelos erlebten.