Muslimische Eltern dürfen ihre Töchter nicht im Namen der Religion vom Schwimmunterricht ausnehmen. Foto: dpa

Muslimische Eltern dürfen ihre Töchter nicht im Namen der Religion vom Schwimmunterricht ausnehmen - das entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg am Dienstag.

Straßburg - Keine Ausnahme für muslimische Schülerinnen: Sie dürfen laut Europäischem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg nicht vom Schwimmunterricht befreit werden. Türkischstämmige Familien mit Schweizer Staatsangehörigkeit hatten sich geweigert, dass ihre 1999 und 2001 geborenen Töchter an dem Schul-Schwimmunterricht teilnehmen. Daraufhin hatte die Schulbehörde die Familien mit einer Strafzahlung von umgerechnet je 1292 Euro belegt, gegen die diese Klage beim Europäischen Menschengerichtshof einlegten. Die Straßburger Richter verwarfen sie und argumentieren, dass die Religionsfreiheit, auf die sich die Eltern bezogen, ein wichtiges Gut sei. Höher zu bewerten sei aber die Rolle, die die Schule bei der sozialen Integration der Kinder spiele, besonders bei Schülern mit ausländischen Wurzeln.

Gemeinsame Aktivitäten fördern

Der Sinn des Schwimmunterrichts sei nicht nur, Kindern Schwimmen beizubringen, sondern die gemeinsame Aktivitäten mit anderen Kindern zu fördern, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Mitteilung des Gerichts. Die Schulbehörde in Basel habe den Familien zudem angeboten, dass die Mädchen auch Burkinis, also Ganzkörper-Badeanzüge, tragen dürften.

Auch in Deutschland gibt es immer wieder Konflikte über die Teilnahme muslimischer Schülerinnen am Schwimm- und Sportunterricht.