Schon viele Jahre streiten sich die Deutsche Bank und frühere Postbank-Aktionäre darüber, ob die Zwangsabfindung hoch genug war. (Archivbild) Foto: A. Dedert/M. Skolimowska/dpa

War die Zwangsabfindung im Zuge der Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank hoch genug? Darüber wird seit Jahren gestritten. Jetzt gibt es einen Vergleich.

Frankfurt - Im Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären hat sich das Institut mit einem großen Teil der Kläger geeinigt. Die Einigung habe einen positiven Effekt auf das Vorsteuerergebnis im dritten Quartal von 430 Millionen Euro, teilte die Bank mit. Mit mehr als 80 Klägern, auf die insgesamt fast 60 Prozent aller geltend gemachten Forderungen entfielen, sei wie von dem Institut vorgeschlagen ein Vergleich auf Basis eines Preises von 31 Euro je Aktie geschlossen worden. Die Zahlung erfolgt zusätzlich zu den bereits geleisteten 25 Euro. Die Kläger hatten ursprünglich ein Pflichtangebot von 57,25 Euro pro Anteil verlangt und zudem aufgelaufene Zinsen eingefordert. 

Zu den Parteien, mit denen eine Einigung erzielt worden sei, gehöre unter anderem die größte Einzelklägerin im Verfahrenskomplex, auf die etwa ein Drittel aller geltend gemachten Forderungen entfalle. Die Deutsche Bank gehe davon aus, dass die erzielten Vergleiche im Durchschnitt etwa 45 Prozent der Rückstellungen in Anspruch nehmen werden. Sollten Vergleichsvereinbarungen mit weiteren Klägern abgeschlossen werden, könnten sich größere positive Auswirkungen auf die gesamten für den Verfahrenskomplex gebildeten Rückstellungen ergeben.

Vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurückgelegt

Hintergrund ist die Mehrheitsübernahme der Postbank durch die Deutsche Bank im Jahr 2010. Es geht um die Frage, ob die in diesem Jahr beschlossene Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre angemessen war und ob die Deutsche Bank nicht schon vor dem öffentlichen Übernahmeangebot für die Postbank 2010 faktisch die Kontrolle über das Bonner Institut hatte - und den Anlegern mehr Geld hätte zahlen müssen.

In einer mündlichen Verhandlung Ende April hatte das Oberlandesgericht Köln angedeutet, dass es zugunsten der Kläger entscheiden könnte. Die Deutsche Bank legte vorsorglich 1,3 Milliarden Euro zurück. Die Rückstellung hatte bei dem Dax-Konzern im zweiten Quartal für rote Zahlen gesorgt: Unter dem Strich war ein Verlust von 143 Millionen Euro angefallen.