Das Archivfoto zeigt das Atomkraftwerk des Energiekonzerns EnBW in Obrigheim in Baden-Württemberg. (Archivbild) Foto: dpa/Uwe Anspach

Vorausgegangen war der Entscheidung ein jahrelanger Rechtsstreit. EnBW und andere Betreiber hatten Geld in die Atomkraftwerke investiert. Jetzt ist noch eine Gesetzesänderung nötig.

Berlin/Karlsruhe - Der Karlsruher Energiekonzern EnBW soll 80 Millionen Euro als Entschädigung für Investitionen in Atomkraftwerke bekommen, die vor dem Atomausstieg in Annahme von längeren Laufzeiten vorgenommen wurden. Das sagte der Chef der EnBW-Kernkraftsparte, Jörg Michels, am Freitag. Zuvor hatten die Bundesministerien für Umwelt, Finanzen und Wirtschaft erklärt, dass die Betreiber RWE, Vattenfall, Eon/PreussenElektra und EnBW zusammen knapp 2,4 Milliarden Euro Ausgleich für entgangene Gewinne und umsonst getätigte Investitionen erhalten sollen. Wie Michels betonte, stünden die Gelder noch unter Gremienvorbehalt und einer noch notwendigen Gesetzesänderung.

Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit mit den Energiekonzernen auf eine Entschädigungssumme für den vorzeitigen Atomausstieg. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 den schnellen Ausstieg aus der Atomenergie gebilligt, den Energiekonzernen aber „angemessene“ Entschädigung zugesprochen. Geklagt hatten Eon, RWE und Vattenfall. Eine 2018 beschlossene Gesetzesänderung kassierte das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr und verlangte eine Neuregelung der Ausgleichszahlungen für die Kraftwerksbetreiber.