Wer dienstliche Fahrten mit dem Privatwagen absolviert, erhält dafür vom Arbeitgeber in der Regel 30 Cent je Kilometer. Foto: dpa

Die CDU will den Entwurf zum Reisekostengesetz nachbessern, beißt aber bei der Finanzministerin auf Granit. Die droht mit der Rücknahme des gesamten Kompromisses.

Stuttgart - In der grün-schwarzen Koalition bahnt sich ein Konflikt um die Reisekostenvergütung für Beamte und Richter an: Während das Grünen-geführte Finanzministerium für dienstliche Fahrten im Privat-Pkw 25 Cent je Kilometer gewähren will, hält dies die CDU-Fraktion für zu wenig und fordert 35 Cent. Außendienstler und Fahrgemeinschaften sollen sogar 45 Cent erhalten.

Doch diesen Zuschlag will das Haus von Finanzministerin Edith Sitzmann nicht mittragen und warnt vor einem falschen Signal an die Öffentlichkeit: „Dann ändern wir das Reisekostenrecht besser nicht, und wir werden den Gesetzentwurf zurückziehen“, sagte der Sprecher der Ministerin, Benjamin Hechler.

Falls sich die Koalition nicht einigt, wären auch die anderen Reformpunkte obsolet. Über viele Monate hinweg hatten Politik, Verbände und Gewerkschaften über eine Neufassung des Landesreisekostengesetzes verhandelt und auf dem Beteiligungsportal im Internet die Öffentlichkeit einbezogen. Dienstreisen, so die Absicht, sollten einfacher durchgeführt werden und dem Klimaschutz Rechnung tragen.

Während die Grünen-Fraktion dem Entwurf bereits zugestimmt hat, sieht der Koalitionspartner aber noch Änderungsbedarf. Vor allem bei der Wegstreckenentschädigung tut sich ein neuer Konflikt auf. 25 Cent für Normalfahrer, 35 Cent für Vielfahrer – das sei ausgewogen, heißt es im Finanzministerium. Üblich seien für die meisten Arbeitnehmer im Land 30 Cent Entschädigung je Kilometer, wenn sie auf Dienstreisen mit dem eigenen Auto fahren.

„Was für ein Signal ist das denn für die öffentliche Hand, mit bis zu 45 Cent deutlich mehr zu bezahlen als überall üblich?“, sagte der Sprecher der Ministerin. Eine Dienstreise von Stuttgart nach Berlin würde dann bis zu 560 Euro kosten. „Da fährt es sich selbst in der 1. Klasse im Zug erheblich günstiger.“ Bei den neuen Forderungen gehe es um mehrere Millionen an zusätzlichen Kosten.

Anreiz für den Klimaschutz

Doch die CDU-Fraktion, die das Thema auf ihrer jüngsten Sitzung am Dienstag diskutiert hat, teilt diese Bedenken nicht. „Mit den 35 Cent für Dienstreisen wollen wir die Entschädigung lediglich der allgemeinen Kostenentwicklung anpassen“, sagt der finanzpolitische Sprecher Tobias Wald. Ein Blick in die ADAC-Tabelle über die Kosten für Kraftfahrzeuge zeige, dass 25 Cent zu wenig seien.

45 Cent würden ja lediglich für Außendienstmitarbeiter mit großem Aktionsradius gelten, so etwa für Veterinäre oder Steuerfahnder. Außerdem sollen Fahrgemeinschaften in den Genuss der hohen Wegstreckenentschädigung kommen. Das spare Geld und diene als Anreiz für den Klimaschutz. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Entschädigung für E-Bikes von 25 Cent will die CDU nicht mittragen. Hierfür reichten 15 Cent je Kilometer, sagt Wald.

Einwände hat die Fraktion aber auch gegen den Plan, Beamte nicht mehr generell in der 1. Klasse Bahn fahren zu lassen. Wald: „Wir wollen nicht, dass jedes Ministerium selbst entscheidet. Ab 100 Kilometer soll die 1. Klasse generell möglich sein.“

Über oder unter 600 ccm?

Schließlich will die CDU auch den Passus für das Trennungsgeld für Beamte auf Widerruf ändern. Die Erstattung soll nicht 50, sondern 100 Prozent betragen.

Ob Sitzmann ihre Drohung wahr macht und den Gesetzentwurf zurückzieht, ist derzeit noch offen. Ihr Sprecher verweist darauf, dass die Änderungen ein „fein austarierter Kompromiss“ seien, an dem auch der Beamtenbund im Land intensiv beteiligt war. Das neue Gesetz sei einfacher und schaffe mehr Flexibilität.

So gab es bisher bei der Benutzung des privaten Pkw drei verschiedene Sätze für die Entschädigung: 16, 25 und 35 Cent je Kilometer. Dabei wurde unterschieden, ob das Kraftfahrzeug über oder unter 600 Kubikzentimeter Hubraum hat, ob triftige Gründe für die Benutzung vorliegen und ob das Auto zum Dienstreiseverkehr zugelassen ist. Diese Vorgaben sollen künftig erheblich einfacher werden.