In der Gnesener Straße wohnten rund 30 Haushalte zum Teil jahrzehntelang günstig zur Miete – jetzt will der neue Eigentümer mehr Geld herausziehen. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Sein Anwalt sagt, von den rund 30 Parteien seien inzwischen nur drei oder vier nicht bereit, die Wohnungen aufzugeben. Er verteidigt das Vorgehen, das höhere Mieteinnahmen bringen soll – der Mieterverein übt heftige Kritik.

Im Ringen um rund 30 Wohnungen in drei Gebäuden an der Gnesener Straße und der Memminger Straße in Bad Cannstatt ist die Vermieterseite zuversichtlich, fast durchweg WG-Zimmer einrichten zu können und die Mieteinnahmen vervielfachen zu können. In vielen Fällen habe man mit bisherigen Mietern nach Verhandlungen über Abstandszahlungen schon einvernehmlich Aufhebungsverträge geschlossen, sagte Achim Ziegler, der Anwalt des Hauseigentümers, am Dienstag unserer Zeitung.

Es seien Zahlungen vereinbart worden, deren Spanne bei etwa 4000 Euro beginne und seines Wissens nach bis 10 000 Euro reiche. In drei oder vier Fällen gebe es noch keine Bereitschaft, die Wohnung freizumachen. „Im Moment habe ich keinen konkreten Auftrag meiner Mandantschaft, Räumungsklage zu erheben“, sagte Ziegler. Man würde die Fälle zuvor auch noch auf soziale Härten prüfen und die Erfolgsaussichten abwägen. Im Grundsatz verteidigte Ziegler das Vorgehen seines Mandanten nach der Übernahme der Häuser im Juni 2021 entschieden. Manche Mieten seien seit rund einem Jahrzehnt nicht angepasst worden. Da gebe es beispielsweise eine Kaltmiete von 400 Euro im Monat für eine der Wohnungen.

Mieterverein warnt vor Unterschriften

Der Mieterverein Stuttgart wirft dem Vermieter dagegen vor, Mieter unter Druck zu setzen. Er riet ihnen dringend, nichts zu unterschreiben, da andere Wohnungen sicherlich teurer wären, wenn die Betroffenen überhaupt welche finden könnten. Auch Zahlungen in der Größenordnung von 10 000 Euro reichten nicht aus, um Umzugskosten und höhere Mietkosten in der Folgezeit zu finanzieren.

Das städtische Baurechtsamt sieht keine rechtliche Handhabe gegen die Umwandlung von Wohnungen in Wohngemeinschaftszimmer. Der stellvertretende Amtsleiter Rainer Grund hatte schon vor zwei Jahren zu einem vergleichbaren Fall mit dem selben Vermieter an der Rotenwaldstraße in Stuttgart-West gesagt: Ob eine abgeschlossene Wohnung an eine Person oder Familie oder als WG an mehrere Einzelpersonenvermietet werde, sei aus der Perspektive des Zweckentfremdungsrechts nicht zu ahnden. Das habe sich nicht geändert, sagte Grund.