Die Energiepreise steigen. Ein Heizkostenzuschuss soll bedürftige Bürgerinnen und Bürger entlasten. Foto: Imago

Die Heizkosten steigen rapide – deshalb werden rund 620 000 Haushalte mit mindestens 415 Euro einmalig entlastet. Doch wann wird das Geld überhaupt ausgezahlt?

65 Milliarden Euro will die Bundesregierung in die Hand nehmen, um die Bürgerinnen und Bürger bei den rapide gestiegenen Preisen für Energie und Lebensmittel zu entlasten. Dabei ist auch ein Heizkostenzuschuss vorgesehen. Doch wer bekommt ihn? Und wann? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick:

Wer bekommt den Heizkostenzuschuss?

Den Zuschuss erhalten die Bezieher von Wohngeld. Der Zuschuss wird zusätzlich ausgezahlt und vom Bund getragen. Berechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, die zwischen Oktober und Dezember 2022 zumindest einen Monat lang Wohngeld erhalten, heißt es auf Nachfrage beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Zuletzt bezogen rund 620 000 Haushalte Wohngeld.

Wie hoch ist der Heizkostenzuschuss?

Der Zuschuss ist einmalig für die Heizperiode von September bis Dezember geplant. Für einen Ein-Personen-Haushalt soll er 415 Euro betragen. 540 Euro sind es bei einem Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person im Haushalt steigt der Zuschuss um zusätzlich 100 Euro. Ein Fünf-Personen-Haushalt würde demnach 840 Euro Heizkostenzuschuss erhalten.

Wann wird der Heizkostenzuschuss ausgezahlt?

Der geplante Zuschuss muss erst einmal durch das parlamentarische Verfahren. Danach müssen die einzelnen Bundesländer, die für die Auszahlung zuständig sind, die Auszahlungsmodalitäten regeln. „Man darf diesen Aufwand nicht unterschätzen“, sagt eine Sprecherin des Bundesministeriums. „Es wird auch Länder geben, die die Auszahlung nicht bis Dezember schaffen.“ Eine Auszahlung sei natürlich auch noch Anfang des Jahres möglich.

Wann könnte der Zuschuss in Baden-Württemberg ausgezahlt werden?

Das ist noch völlig unklar, da der Heizkostenzuschuss unter anderem erst noch vom Bundestag beschlossen werden müsse, heißt es beim baden-württembergischen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen. Nimmt man den alten Heizkostenzuschuss, den der Bundestag Mitte März beschlossen hatte als Vergleich, würde es bis zur Auszahlung etliche Monate dauern.

Es wurde doch bereits ein Heizkostenzuschuss in Baden-Württemberg gezahlt. Wird der neue Zuschuss damit verrechnet?

In Baden-Württemberg erhielten zum 1. September rund 72 000 Haushalte bereits einen Heizkostenzuschuss, der aber unabhängig zum dem aktuellen, dem Heizkostenzuschuss II gezahlt wurde. Es wird also nichts verrechnet. Für einen Ein-Personen-Haushalt betrug der Heizkostenzuschuss I 270 Euro, für Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro, und für jedes weitere Haushaltsmitglied wurden zusätzlich 70 Euro ausgezahlt.

Wer erhält künftig noch einen Heizkostenzuschuss?

Anfang nächsten Jahres soll das Wohngeld reformiert werden. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird nach Plänen der Bundesregierung auf rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert. Dann soll der Zuschuss für die Heizkosten auch dauerhaft in das Wohngeld integriert werden. Die Höhe ist noch unklar.