Unverzichtbar für die Integration: Deutsch lernen. Foto: dpa

Die Finanzminister wollen Flüchtlinge und Firmen entlasten: Bisher müssen betriebliche Deutschkurse als geldwerter Vorteil versteuert werden. Das soll sich ändern.

Berlin/Stuttgart - Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums steht, Ende Juni sollen die Länder noch einmal darüber beraten. Flüchtlinge, die in einem Unternehmen beschäftigt sind und dort zur beruflichen Integration einen Deutschkurs besuchen, sollen dafür künftig keine Steuern mehr bezahlen müssen. Bisher werden Sprachkurse, die Arbeitgeber ihren ausländischen Mitarbeitern anbieten, als deren Privatangelegenheit angesehen. Deshalb müssen sie als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Mit der geplanten Neuregelung reagiert das Bundesfinanzministerium auf eine Initiative von Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Diese hatte sich im Frühjahr im Bundesrat dafür eingesetzt, die geltende Praxis zu ändern. „Solide Deutschkenntnisse sind die Basis der Integration“, sagte sie. Zugleich plädierte sie dafür, die Regelung auf alle ausländischen Beschäftigten auszuweiten. „Schließlich zielen alle diese Sprachkurse, die von Arbeitgebern gefördert werden, auf die berufliche Integration ab.“ Dem stimmten auch die anderen Länder zu. Bei der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hatten sich zuvor Unternehmen unter anderem über den unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand beschwert.

Finanzämter unterscheiden bei Sprachkursen

Wie die neue Regelung im Detail aussieht, ist noch nicht entschieden. „Sie sollte auf jeden Fall möglichst unbürokratisch sein und alle einbeziehen, die in ihren Unternehmen an Deutschkursen teilnehmen“, forderte Thekla Walker, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag. Das sieht auch die Industrie- und Handelskammer so.

Nach derzeitigem Recht können Beschäftigte die Kosten für einen Sprachkurs von der Steuer absetzen, wenn sie die Fremdsprache für ihre derzeitige Beschäftigung oder für eine künftige Tätigkeit benötigen. Das gilt bisher jedoch nicht für in Deutschland beschäftigte Ausländer, die Deutsch lernen. Aus Sicht des Bundesfinanzhofs sind das keine Werbungskosten, weil die Sprachkenntnisse nicht nur für den Beruf, sondern auch für private Konversation wichtig sei.