Eine 91-Jährige ist in einem Entführungsfall verurteilt worden. Foto: dpa

Im Fall eines entführten Reeders aus Ostfriesland ist unter anderem eine 91-Jährige zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Seniorin und weitere Beteiligte haben nun Revision gegen den Richterspruch eingelegt.

Aurich - Nach dem Prozess um die Entführung eines Reeders aus Ostfriesland haben eine verurteilte 91-Jährige und weitere Beteiligte Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Das Landgericht im ostfriesischen Aurich hatte die Frau vor einer Woche zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Beihilfe zu der Tat verurteilt. Das Gericht verhängte zudem Haftstrafen von zweieinhalb Jahren sowie sechs Jahren und vier Monaten gegen zwei weitere Männer. Ein vierter Beteiligter war mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. „Er hat als einziger keine Revision eingelegt“, sagte am Dienstag ein Gerichtssprecher.

Die Staatsanwaltschaft beantragte ebenfalls eine Revision und will damit alle vier Urteile überprüfen lassen. Staatsanwalt Helge Ommen hatte Haftstrafen zwischen drei und acht Jahren gefordert.

Der Reeder war im April 2016 bei einer fingierten Polizeikontrolle auf dem Weg zur Arbeit entführt worden. Das geforderte Lösegeld von einer Million Euro wurde zunächst an das Konto der damals 90-Jährigen überwiesen. Die Bank buchte es aber wieder zurück, so dass die Täter leer ausgingen. Das Opfer war in der Zwischenzeit unverletzt freigekommen. Hintergrund der Tat waren Geldforderungen, die ein früherer Geschäftspartner gegen den Reeder noch offen hatte. Dieser mutmaßliche Drahtzieher der Entführung wurde erst vor einem Monat in Polen festgenommen, zwei weitere Verdächtige sind noch flüchtig.