Die Polizei sucht Zeugen zu dem Vorfall. Foto: Eibner/Deutzmann

Eine Seniorin aus Bondorf ist auf die Enkeltrickmasche von Telefonbetrügern hereingefallen. Sie knöpften ihr mehrere tausend Euro ab.

Bondorf - Das Polizeipräsidium Ludwigsburg registriert auch weiterhin nahezu täglich eine Vielzahl von Anrufstraftaten mit unterschiedlichsten Maschen. Vom Enkeltrick, über falsche Polizeibeamte, Staatsanwälte, BKA-Beamte bis hin zum Vortäuschen eines tödlichen Unfalls zeigen sich die Täter mitunter äußerst kreativ, um ihr Opfer dazu zu bringen, Bargeld oder Gold und Schmuck an sie zu übergeben, schreibt die Polizei in einer Pressemitteilung.

Eine Seniorin aus Bondorf (Kreis Böblingen) wurde am Montag gegen 13.30 Uhr Opfer eines solchen Anrufs. Ihrem Anschein nach erhielt sie einen Anruf ihrer Enkelin. Hier gab die vermeintliche Enkelin an, schuldhaft in einen Unfall verwickelt zu sein. Ein Beteiligter sei dabei ums Leben gekommen. Nur durch eine Kautionszahlung von mehreren tausend Euro müsse sie nicht direkt ins Gefängnis.

Auf einem Parkplatz übergab die Frau einem Unbekannten das Geld

Trotz einer gewissen Skepsis begab sich die Frau zu ihrer Bank, um dort Bargeld abzuheben, berichtet die Polizei. Der fünfstellige Geldbetrag sollte zunächst bei einem vermeintlichen Staatsanwalt in Stuttgart hinterlegt werden, was von der Seniorin jedoch abgelehnt wurde. Allerdings soll es dann gegen 16 Uhr zu einer Geldübergabe auf einem Parkplatz in der Hindenburgstraße in Bondorf gekommen sein. Ein unbekannter Täter entfernte sich nach der Übergabe zu Fuß. Erst am frühen Abend stellte die Seniorin den Betrug fest.

Zeugen, die Hinweise zu einem verdächtigen Mann geben können, der sich gegen 16 Uhr im Bereich des dortigen Sonnenstudios auf dem Parkplatz aufhielt, werden gebeten, sich unter Telefon (0800) 1100225 mit der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Ludwigsburg in Verbindung zu setzen. Die Polizei appelliert erneut an Personen, die einen verdächtigen Anruf erhalten, diesen sofort zu beenden und stattdessen selbst Kontakt über die sonst üblichen Wege (bekannte Telefonnummern, persönlich) zu ihren Verwandten aufzunehmen. Darüber hinaus sollten Betroffene die Polizei informieren.