Windräder wie hier auf der Schwäbischen Alb sollen den Löwenanteil der Energiewende stemmen Foto: dpa

Eigentlich sollte das Windrad-Konzept für die Region Stuttgart schon vor langem vorliegen. Nun wird es wohl 2015. Rechtskräftig werden könnte es möglicherweise auch nie. Das Problem sind die vielen anderen wichtigen Dinge.

Stuttgart - Gut dreieinhalb Jahre ist es her, dass die Nuklearkatastrophe von Fukushima begann. Bald darauf beschloss der Bundestag die Energiewende, und schon im November 2011 machte sich der Verband Region Stuttgart auf den Weg, Standorte für den Ausbau der Windkraft zu finden, die den Löwenanteil der Wende bestreiten soll. Drei Jahre später liegt allerdings noch kein beschlussfähiges Konzept vor. In der Region Stuttgart wurden in dieser Zeit zwei Windräder in Betrieb genommen – auf der Schwäbischen Alb bei Geislingen und bei Ingersheim im Kreis Ludwigsburg.

Hier die Karte mit den geplanten Windrad-Standorten in der Region

Chefplaner Thomas Kiwitt lässt am Mittwoch vor dem Planungsausschuss der Regionalversammlung aber keinen Zweifel daran, dass der Entwurf jetzt sehr weit gediehen, ja letztlich quasi fertig ist. 85 Standorte mit knapp 3900 Hektar Fläche sind noch im Rennen. Über ihnen bläst der Wind mit mehr als 5,2 Metern pro Sekunde in 100 Metern Höhe. Sie sind mindestens 700 Meter Luftlinie vom nächsten Wohnhaus weg und sie liegen nicht in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten – oder die zuständigen Behörden können sich Ausnahmen vorstellen.

Zuletzt entschied Kiwitts Abteilung, dass 15 mögliche Standorte rund um das Wetterradar bei Geislingen-Türkheim und weitere 22 von der Flugsicherung monierte im Entwurf drin bleiben sollen, weil der Ausschluss zu pauschal definiert sei. Die Fachleute in Landratsämtern oder im Stuttgarter Rathaus sollen im Einzelfall abwägen, ob hier Windräder gebaut werden können. Mehrere Fraktionssprecher regen sich darüber auf, dass sich beide Behörden weigerten, Stellung zu einzelnen Standorte zu beziehen.

„Die regionalplanerischen Aufgaben sind erledigt“, sagt Thomas Kiwitt unserer Zeitung, „wir sind sprechfähig, wenn Vorhaben an uns herangetragen werden.“ Der Chefplaner sagt dies, weil das Konzept möglicherweise noch jahrelang nicht rechtskräftig wird. Grund sind die möglichen Ausnahmen in Landschaftsschutzgebieten.

Das betrifft 24 der 85 Standorte, und für jedes müssen die Behörden in aufwendigen Verfahren die Ausnahme begründen oder den Zuschnitt des Schutzgebiets ändern. Dies passiert erst, wenn feststeht, welche Standorte die Regionalräte im Plan belassen und wohl auch erst dann, wenn konkrete Anträge für Windräder vorliegen. Vielleicht auch nie – wenn dort niemand bauen will.

Für Thomas Kiwitts Arbeit ist das nicht wesentlich. Die Grundlage des Konzepts sei so umfassend, dass Pläne von Investoren danach beurteilt werden können. Das habe sich im Ausnahmeverfahren des Bremer Windradbauers WPD onshore gezeigt, der bei Lauterstein (Kreis Göppingen) den mit 22 Kraftwerken größten Windpark Baden-Württembergs errichten will. Diesem wenig umstrittenen Projekt gab der Planungsausschuss im Herbst 2013 seinen Segen. Ganz im Sinne des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, dem ein anderes Vorgehen nach einer Stellungnahme an den Verband zu lange dauern würde.

Als letzten Schritt hat der Verband im Sommer Gutachten zu Fragen des Artenschutzes für die 29 Standorte in Vogelschutzgebieten europäischen Ranges in Auftrag gegeben. Dabei wird geprüft, ob dort bedrohte Arten wie der Rotmilan nisten. Mitte November sollen die Ergebnisse vorliegen. Dann bekommt die Regionalversammlung das Gesamtpaket vorgelegt. Den Termin kann Kiwitt noch nicht nennen: „Es wird knapp für dieses Jahr“, sagt er unserer Zeitung. Auch das Gremium wird seine Zeit brauchen, sagt CDU-Regionalrat Jürgen Lenz: „Wir werden uns intensiv mit jedem einzelnen Standort befassen.“

Die Kritik von Kai Buschmann (FDP), „warum gerade wir das meiste ausweisen, wo wir doch die am dichtesten besiedelte Region Baden-Württembergs sind“, kontert Kiwitt: „Wir treten mit allen möglichen Flächen an, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen. Die Frage, wie viele Standorte wir uns leisten wollen, gehört in Ihre Hände.“ Aber nicht mehr dieses Jahr.