Die Stuttgarter Regionalversammlung fordert eine Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes - die Vorranggebiete für Windkraft sollen gerechter verteilt werden. Ein Hindernis ist jedoch, dass die Landesregierung aufs Tempo drückt.
Ist es mehr als ein symbolischer Akt? Das wird erst die Zukunft weisen. Aber es ist durchaus bemerkenswert, dass die Regionalversammlung in Stuttgart in ihrer jüngsten Sitzung mit den Stimmen von CDU, Freien Wählern, SPD und der antragstellenden FDP beschlossen hat, von der Landesregierung eine Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes zu fordern.
Das Ziel, so der FDP-Fraktionschef Kai Buschmann, müsse es sein, die geforderten Vorrangflächen für die Windkraftnutzung gerecht auf die zwölf Regionalverbände zu verteilen und dabei sowohl das tatsächliche Windvorkommen vor Ort als auch die Bevölkerungsdichte zu berücksichtigen. Bisher hat die Landesregierung bekanntlich das vom Bund zugewiesene Ziel, 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftnutzung zu reservieren, ohne Berücksichtigung von speziellen Umständen gleichmäßig an die Regionalverbände weitergegeben.
Landesregierung drückt aufs Tempo
Zusätzliches Hindernis für eine gerechtere Verteilung: Die Landesregierung drückt aufs Tempo. Bis Ende September 2025 sollen die Regionalverbände ihre Gebiete definitiv festlegen. Gelingt das nicht, könnte das Land dann ohne Beteiligung der Menschen und der Gremien Vorranggebiete ausweisen. Besonders dieser Zeitdruck ist den Antragstellern ein Dorn im Auge. Denn der Bund hat ganz andere Zieljahre benannt. Bis Ende 2027 müsste Baden-Württemberg demnach 1,1 Prozent der Flächen benennen, bis Ende 2032 die restlichen 0,7 Prozent.
Besonders hart trifft es die Region Stuttgart
Besonders hart treffe die 1,8-Prozentvorgabe die bevölkerungsreiche Region Stuttgart. In der Beschreibung der nun für die zweite Offenlegung ausgewählten 91 Vorranggebieten tauche in 33 Fällen der Satz auf: „Die Vorgaben zur Erreichung des Flächenziels lassen nur sehr geringen Spielraum, um deren Belange in der Abwägung stärker zu gewichten.“
Dieser Satz bedeute laut Buschmann, „dass man in 33 von 91 Vorranggebieten vermutlich zu einem anderen Abwägungsergebnis gekommen wäre, wenn mehr Spielraum in der Gesamtkulisse vorhanden wäre“. Der nun eingeschlagene Weg führe zu einer „unhaltbaren und auch nicht rechtssicheren Situation.
Umsetzungsvorschlag ist laut Bürgerinitiative „nicht zielführend“
Die Bürgerinitiative Pro Schurwald begrüßt, so ihr Sprecher Michael Haueis, dass die FDP-Regionalfraktion den Pro-Schurwald-Appell zur Änderung des Klimaschutzgesetzes aufgegriffen habe. Allerdings hält die Bürgerinitiative den Umsetzungsvorschlag für „nicht zielführend“. Die FDP-Regionalfraktion schlage vor, dass zunächst alle zwölf Regionalverbände ihre Windkraftplanungen mit dem 1,8-Prozent-Flächenziel rechtswirksam abschließen sollten. Haueis fragt: „Wer hat dann noch Interesse an nachträglichen Änderungen?“
Pro Schurwald plädiere dafür, jetzt ein Moratorium für alle Windkraftplanungen zu erlassen. Diese Zeit sollte, so der BI-Sprecher, zur Fortschreibung des Landesplanungsgesetzes und zur Änderung des Klimaschutzgesetzes des Landes genutzt werden. Ziel müsse eine gerechte Verteilung der Lasten mit Hilfe von regionsspezifischen Flächenzielen sein. Das Ökoinstitut Freiburg habe bereits entsprechende Szenarien entwickelt.