Wegen gestiegener Kosten soll es eine einmalige Energiepreispauschale geben. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden.

Wegen der hohen Energiepreise sollen die Menschen in Deutschland mit Einmalzahlungen sowie mit Rabatten für Kraftstoff, Bus und Bahn entlastet werden. Das haben die Spitzen der Ampel-Koalition vereinbart.

Im Einzelnen sollen Familien „schnellstmöglich“ für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einmalig 100 Euro ausgezahlt bekommen. Der Bonus wird wie schon die Zahlungen in den Pandemiejahren 2020 und 2021 auf den Kinderfreibetrag angerechnet, was bedeutet, dass Spitzenverdiener davon weniger oder gar nicht profitieren.

Für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wird dem Beschluss zufolge die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro verdoppelt.

Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen wird laut Beschluss einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Sie unterliegt der Einkommenssteuer, wodurch sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.

Jetzt weiterlesen: Energiepreis-Pauschale: Wie viel würde nach Steuern bleiben?

Noch ist allerdings unklar, wann Arbeitnehmer das Geld bekommen. Dafür sei noch gesetzgeberische Arbeit notwendig, hieß es am Donnerstag in Koalitionskreisen.