Studierende können die Hilfe ab Mitte März beantragen. Foto: imago images/Shotshop

Auch Studierende und Fachschüler sollen eine Energiepreispauschale erhalten. Nun wurde ein Datum festgelegt, ab wann die Berechtigten den Antrag einreichen können – und was sie tun müssen.

Ab dem 15. März sollen Studierende und Fachschüler die 200 Euro Energiepreispauschale beantragen können. Das Prozedere war lange unklar. Wie die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt am Dienstag mitteilte, einigten sich jetzt alle Bundesländer auf den einheitlichen Start.

Das Sachsen-Anhalt hat die digitale Plattform erarbeitet, die von bundesweit rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten genutzt werden soll. Zuvor wollen einige Bundesländer das Verfahren im Echtbetrieb testen. Wann das Geld dann wirklich auf dem Konto der Betroffenen ist, ist noch unklar.

Gegenwind aus Bayern

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hatte zuvor angemerkt, dass die Länder nun in der Verantwortung seien, die Energiepreispauschale umzusetzen. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, und ich wünsche mir, dass die Länder jetzt auch die Verantwortung übernehmen, die Hausaufgaben zügig umzusetzen“, sagte die FDP-Politikerin. Dem Bundesbildungsministerium zufolge könnte die Plattform bereits im Februar an den Start gehen. Letztendlich müssten die Länder entscheiden, ob sie warteten, bis alle 16 Bundesländer gemeinsam startklar wären oder sie individuell die Antragstellung zuließen.

Gegenwind kam aus Bayern - die Länder würden jede Hürde nehmen, die der Bund in den Weg stelle, sagte Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. „Dass es überhaupt schon eine Auszahlungsplattform gibt, ist nur dem Land Sachsen-Anhalt und dem Zusammenwirken der Länder zu verdanken. Die Nachhilfe, die der Bund hier in den letzten Monaten gebraucht hat, war gewaltig.“

Das müssen Studierende tun

Die Studierenden und Fachschüler benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Mit dem Start des Verfahrens sollen sie von ihrer Ausbildungsstätte automatisch Zugangsdaten zur Antragsplattform www.einmalzahlung200.de erhalten. Dort hinterlegen sie ihre Kontoverbindung. Die Plattform soll auch für andere künftige Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können.

Bereits im September hatte die Ampel-Koalition die 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler vereinbart. Mitte Dezember wurde schließlich ein Gesetz beschlossen.