Im Dezember erhalten auch Rentner die Energiepauschale. Foto: Racamani / shutterstock.com

Im Dezember wird die Energiepauschale an Rentner ausbezahlt. Was für Bezieher von Betriebsrenten gilt, lesen Sie hier.

Zwischen dem 01. und 15. Dezember sollen Rentner in Deutschland die Energiepauschale von den Rentenzahlstellen erhalten. Da es im Kreis der Rentenbeziehenden viele Sonderfälle gibt, wirft die Auszahlung immer wieder Fragen auf. Wie sieht es zum Beispiel mit den Ruheständlern aus, die auch eine Betriebsrente erhalten?

Energiepauschale trotz Betriebsrente?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf der offiziellen Webseite ein FAQ zur Auszahlung der Energiepauschale an Rentner veröffentlicht. Dort heißt es, die 300 Euro erhalte, wer zum 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Rente befristet oder unbefristet gezahlt wird. Zwingend notwendig sei jedoch ein Wohnsitz im Inland.

Darüber hinaus besteht der Anspruch nur einmal, wenn mehrere Renten bezogen werden. Wer also zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente bezieht, bekommt die Energiepauschale nur einmalig ausbezahlt. Das Geld wird von der Rentenversicherung direkt überwiesen und muss nicht gesondert beantragt werden. Die Energiepauschale ist jedoch in der Steuererklärung anzugeben. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeber „Wie müssen Rentner die Energiepauschale versteuern?“. Weitere Informationen zur Energiepauschale finden Sie beim Bundesfinanzministerium.