Sprit, Gas, Strom – die Energiekosten stiegen zuletzt in allen Bereichen. Foto: Jörg Carstensen/dpa/Jörg Carstensen

Die Bundesregierung hat vor Kurzem eine Zahlung von 300 Euro für Bürger beschlossen. Wir erklären, wie diese aufs Konto kommt und was dabei zu beachten ist.

Die Sanktionen gegen Russland treiben die Energiepreise in die Höhe. Die Heizkostenrechnungen dürfte bei vielen Verbrauchern künftig für Entsetzen sorgen. Um die Betroffenen wenigstens etwas zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Energiepaket beschlossen. Darin enthalten ist unter anderem eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Aber wer bekommt das Geld? Und was ist dafür zu tun? Auch wichtig ist vielen die Frage, ob der Betrag zu versteuern ist. Wir liefern die wichtigsten Antworten zu dem Thema.

 

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Was genau ist die Energiepreispauschale? Diese Pauschale ist ein Teil des Energiepakets. Sie beträgt einmalig 300 Euro brutto. Grundlage dafür ist das „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“. Darin heißt es: „Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer großen Belastung geworden.“ Diese Belastung soll die Energiepreispauschale nun – zumindest teilweise – auffangen, und das „schnell, unbürokratisch und sozial“.

Wer erhält die Pauschale? Erhalten sollen die Zahlung einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige der Steuerklassen 1 bis 5. Nichterwerbstätigen kommt der Zuschuss also nicht zugute. Darunter fallen auch Rentner und Minijobber. Ebenso trifft der Ausschluss Azubis ohne Vergütung und Studierende. Auch ist noch unklar, ob Bezieher des Arbeitslosengeldes I Anspruch haben. Sozialverbände fordern in diesen Punkten Nachbesserungen.

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Wie kommt man an die Pauschale? Das Geld soll Arbeitnehmern über die Gehaltsabrechnung automatisch ausgezahlt werden. Anträge müssen nicht ausgefüllt werden. Bei Selbstständigen soll das so laufen, dass eine ihrer Steuervorauszahlungen um den Betrag gekürzt wird.

Wann kommt das Geld? Dazu gibt es noch keine konkreten Angaben. Immerhin: Im Energiepaket-Papier steht, dass die Entlastung „schnell gehen“ soll. Weitere Details sind aber noch ungeklärt.

Muss die Hilfe versteuert werden? Ja, die Zahlung wird ganz normal besteuert. Wer einen hohen Steuersatz hat, der bekommt dementsprechend weniger raus. Der Bund der Steuerzahler hat Beispiele berechnet, die das deutlich machen: So bleiben bei einem ledigen Arbeitnehmer ohne Kinder in der Steuerklasse I mit einem Jahresgehalt von 24 500 Euro noch 234,67 Euro von der Pauschale übrig. Noch weniger wäre es bei einem Gehalt von 60 000 Euro im Jahr. Dann blieben demselben Arbeitnehmer noch 193,67 Euro von der Pauschale.