Die Gaspreisbremse soll finanzielle Entlastungen bringen. Foto: Imago/Sven Simon

Die Gaspreisbremse soll Verbraucher, aber auch Unternehmen entlasten. Deshalb wird der Gaspreis für einen bestimmten Verbrauch gedeckelt. Brutto oder netto? Um welchen Preis es konkret geht.

Mit der Gaspreisbremse sollen Verbraucher und kleinere Firmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden entlastet werden. Der Gaspreis soll deshalb von März 2023 bis April 2024 für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden. Brutto bedeutet: Die Mehrwertsteuer ist inbegriffen.

Die restlichen 20 Prozent kosten dann so viel, wie der Gasliefervertrag vorsieht. Für Fernwärmekunden wird der Preis auf 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt – ebenfalls brutto.

Die Gasversorger werden auf dieser Grundlage spätestens ab März ihre Abschläge berechnen. Für Januar und Februar werden dann rückwirkend Entlastungsbeträge angerechnet – so wirkt die Entlastung im ganzen Jahr, kommt aber nicht gleich zu Jahresbeginn an. Grund: Die Versorger – allen voran die Stadtwerke – können die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen nicht so schnell umsetzten.

Mieter haben oft keinen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger, sondern leisten für die Heizung zusammen mit den übrigen Nebenkosten eine Vorauszahlung an den Vermieter. Dieser muss die mit der Gaspreisbremse verbundene Entlastung spätestens bei der Nebenkostenabrechnung an seine Mieter weitergeben.

Für Dezember 2022 übernimmt der Staat zudem noch den Abschlag bei Gas und Wärme für Privathaushalte und kleinere Unternehmen – die sogenannte Dezember-Hilfe.

Nettopreise für Industriekunden

Während es bei Verbrauchern und kleineren Firmen um Bruttopreise geht, beziehen sich die Entlastungen für die ebenfalls von den hohen Preisen betroffenen Industriekunden auf Nettopreise. Für diese Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen, wird der Preis für die Kilowattstunde auf 7 Cent netto gedeckelt und gilt für 70 Prozent des Verbrauchs vom Jahr 2021. Diese industrielle Gaspreisbremse, die ab Januar 2023 gilt, soll helfen Produktion und Beschäftigung zu sichern und gilt für rund 25 000 Unternehmen und etwa 1900 Krankenhäuser.