Teldafax-Schild vor der Firmenzentrale in Troisdorf – Die Insolvenz hat 2011 bundesweit Wellen geschlagen Foto: dpa

In Bonn hat der Strafprozess gegen drei Ex-Manager des Billigstrom-Anbieters Teldafax hat begonnen. Eine der größten deutschen Firmenpleiten wird nun strafrechtlich aufgearbeitet. Eine Übersicht der wichtigsten Fakten.

Bonn - Was wurde gestern verhandelt?
Drei ehemalige Manager des insolventen Energie-Discounters Teldafax stehen seit Montag in Bonn vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gewerbsmäßigen Betrug, Insolvenzverschleppung und Bankrotthandlungen vor. Sie sollen unter anderem Hunderttausende Kunden geschädigt haben, weil diese Teldafax Vorauszahlungen für die Lieferung des vermeintlich günstigen Stroms geleistet hatten. Nach dem Verlesen der Anklageschrift kündigten zwei der Manager an, sich in dem Prozess nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zu äußern. Einer ist dagegen bereit auszusagen. Das Gericht hatte einem der Angeklagten – einem Ex-Teldafax-Vorstand – gegen ein glaubhaftes Geständnis eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt.
Was ist bisher geschehen?
Mitte 2011 hatte Teldafax Insolvenz angemeldet. Nach Erkenntnissen der Ankläger war das zu spät, weil das Unternehmen schon zwei Jahre zuvor übergeschuldet gewesen sei. Der Vorstand habe es nach Bekanntwerden der Insolvenzreife versäumt, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit hatte Teldafax mehr als 700 000 Kunden. Der Insolvenzverwalter ermittelte einen Schaden von 500 Millionen Euro. Der erste Anlauf des Strafprozesses war vor einem Jahr kurz nach dem Start abgebrochen worden.
Warum wurde der Prozess neu aufgerollt?
Die Verteidiger der Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr die Zuständigkeit des Gerichts infrage gestellt. Wegen Überlastung der Gerichte war zuvor eigens für den Teldafax-Prozess eine Hilfskammer eingerichtet worden. Am zweiten Verhandlungstag erklärte sich diese als nicht zuständig für den Fall – auch um keinen Revisionsgrund zu schaffen.
Haben geprellte Kunden Chancen, an ihr Geld zu kommen?
Dies lässt sich derzeit nicht sagen, denn das hängt nicht vom Ausgang des Strafverfahrens, sondern der Höhe der Insolvenzmasse ab. Und die steht bisher nicht fest. Erst wenn Insolvenzverwalter Biner Bähr sie benennen kann, lassen sich Quoten festlegen, nach denen die Geschädigten bedient werden. Nach Bährs Angaben sollen mehr als eine halbe Million Kunden betroffen sein. Bei den meisten Privatkunden liegt der Schaden im dreistelligen bis vierstelligen Bereich. Bähr macht keine Angaben zum Verfahrensstand.
Sind auch Kunden im Südwesten betroffen?
Die Insolvenzverwaltung macht ebenso keine Angaben zur Herkunft der geschädigten Kunden. Klar ist aber, dass tausende, wenn nicht Zehntausende Stromkunden aus Baden-Württemberg betroffen sind. Allein die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart berichtet von Hunderten Anfragen geprellter Teldafax-Kunden.
Verbessern sich die Möglichkeiten der Geschädigten bei einer Verurteilung der Angeklagten?
Im Fall eines Schuldspruchs dürfte im Prinzip die Aussicht steigen, zivilrechtliche Schadenersatzklagen durchsetzen zu können. Aber die Vermögenslage der Manager wird kaum ausreichen, um die Forderungen zu bedienen. Bei einem Schaden von insgesamt 500 Millionen Euro – das war die vorläufige Schätzung des Insolvenzverwalters – werden die vielen Gläubiger vermutlich große Abstriche machen müssen.