Ist nicht in der Lage auszusagen: der wegen Mordes angeklagte ehemalige Sprintstar Oscar Pistorius. Das Urteil wird am Freitag erwartet. Foto: INDEPENDENT MEDIA POOL/DPA

Im Mordprozess um Oscar Pistorius wird sich der Sportler aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht mehr zur Anklage äußern. Das Urteil soll am Freitag verkündet werden. Ihn erwartet eine mehrjährige Haftstrafe.

Johannesburg - Mit einem Paukenschlag hat am Montagmorgen der Endspurt im Prozess gegen Oscar Pistorius begonnen. Der Paralympics-Sieger wird sich in Pretoria nicht mehr vor Gericht äußern. „Er hat Zeichen von posttraumatischer Belastungsstörung, Angststörung und Depressionen gezeigt. Er ist aktuell nicht in der Lage, auszusagen. Sein Zustand ist ernst“, sagte Psychologe Jonathan Scholtz. Bis Mitte der Woche sollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre letzten Argumente vorbringen, ehe für Freitag die Verkündung des Strafmaßes gegen den wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilten 29-Jährigen erwartet wird. Rechtsexperten hatten damit gerechnet, dass Pistorius Reue zeigt. Doch er schweigt. Der frühere Sprintstar hatte am Valentinstag 2013 Steenkamp in seinem Haus erschossen. Er beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben.

Straßmaß erst nach dem Urteil

Zunächst war Pistorius wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Berufungsgericht kam aber zu dem Urteil, dass Pistorius mit „krimineller Absicht“ gehandelt habe und befand ihn wegen Mordes schuldig. Der Einspruch des Paralympics-Gewinners wurde Anfang März abgewiesen. Im südafrikanischen Rechtssystem wird das Strafmaß erst nach dem Urteil verkündet. Auf Mord stehen in Südafrika mindestens 15 Jahre Haft. Das Strafmaß könnte aufgrund mildernder Umstände, wie der Behinderung Pistorius’, reduziert werden. Außerdem hat er bereits ein Jahr im Gefängnis verbracht hat, bevor er im Oktober 2015 gegen Kaution in den Hausarrest überstellt wurde. Sollte Pistorius nun zu mehr als fünf Jahren Gefängnis verurteilt werden, muss er mindestens zwei Drittel davon absitzen, bevor eine Bewährung möglich ist.