Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus. Foto: dpa

Die Verwirrung um den Auftritt von Ex-Regierungschef Mappus im EnBW-Ausschuss wächst. Erst drängt es ihn, dort zum dritten Mal zu erscheinen. Dann überdenkt er sein Kommen. Doch eigentlich ist er nun als „Betroffener“ dazu verpflichtet.

Die Verwirrung um den Auftritt von Ex-Regierungschef Mappus im EnBW-Ausschuss wächst. Erst drängt es ihn, dort zum dritten Mal zu erscheinen. Dann überdenkt er sein Kommen. Doch eigentlich ist er nun als „Betroffener“ dazu verpflichtet.

Stuttgart - Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) muss aus Sicht des Vorsitzenden des EnBW-Untersuchungsausschusses am Freitag vor dem Gremium erscheinen. „Er ist verpflichtet zu kommen“, sagte der CDU-Politiker Klaus Herrmann am Donnerstag in Stuttgart. Hintergrund ist der Status eines „Betroffenen“, den Mappus auf eigenen Wunsch vom Ausschuss genehmigt bekommen hatte. Als solcher kann er laut Ausschussgesetz eine Stellungnahme abgeben.

Mappus' Anwalt Christoph Kleiner sagte der dpa jedoch, sein Mandant habe sich noch nicht entschieden, ob er im Ausschuss erscheine. Eine allgemeine Stellungnahme sei ohnehin nicht vorbereitet - sondern Fragen an die ursprünglich für diesen Freitag geladenen Gutachter. Er deutete an, dass die Fragen von Mappus' Anwalt hätten gestellt werden sollen, nicht von Mappus selbst. Ein Fragerecht hatte der Ausschuss dem Ex-Ministerpräsidenten - auch mit den Stimmen von CDU und FDP - aber am Dienstag verweigert.

Kleiner räumte ein, dass dieses im Ausschussgesetz auch nicht explizit vorgesehen sei. Dort fänden sich aber Hinweise auf die Strafprozessordnung. Daraus sei zu schließen, dass Mappus wie ein Beschuldigter im Strafverfahren Fragen stellen dürfe. Es sei überdies ein „Gebot der Fairness“, dass Mappus erlaubt werde, sich zu wehren. Unklar ist noch, ob Mappus Rechtsmittel gegen die Weigerung des Ausschusses einlegen will, ihm Frage- und Beweisantragsrecht einzuräumen. Nach Worten Kleiners wäre dies „juristisches Neuland“.

Herrmann erinnerte jedoch daran, dass der Landtag 1976 einen Antrag auf Frage- und Antragsrecht für „Betroffene“ in Untersuchungsausschüssen mehrheitlich abgelehnt habe. Dies sei ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers gewesen. Der Grünen-Obmann im Ausschuss, Uli Sckerl, meinte: „Mappus kann nicht im Handstreich den Untersuchungsausschuss übernehmen.“

Zu den beiden ursprünglich für Freitag geladenen Gutachtern gehört auch Wolfgang Ballwieser, der im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Expertise zum Unternehmenswert angefertigt hat. Er hatte dem Land bescheinigt, dass es dem französischen EDF-Konzern 780 Millionen Euro zu viel für das EnBW-Aktienpaket bezahlt habe. Grün-Rot hatte im Ausschuss gegen die Stimmen von CDU und FDP durchgesetzt, dass die Experten ausgeladen und für den 21. Februar einbestellt werden. Die für diesen Termin vorgesehene Verlesung der Vernehmungsprotokolle der EDF-Manager wird nun auf diesen Freitag vorgezogen. In den Protokollen äußern sich Spitzen der EDF zum Ablauf des EnBW-Deals und zu ihrer Einschätzung des Unternehmenswerts.

Mappus hatte 2010 für den Rückkauf der EnBW-Anteile 4,7 Milliarden Euro ausgegeben. Grüne und SPD sind der Meinung, dass der CDU-Mann über 800 Millionen Euro zu viel bezahlt hat, um sich im Landtagswahlkampf 2011 mit dem Coup brüsten zu können. Gegen Mappus ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreue.