Teure Sache: Die Klage von Ex-Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) kostet das Land rund zehn Millionen Euro Foto: dpa

Die FDP will die Hintergründe über die Klage des Landes wegen des EnBW-Deals geklärt wissen. Doch die Landesregierung verweigert die Herausgabe der Rechtsgutachten rund um das umstrittene Milliardengeschäft.

Stuttgart - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat bei der erfolglosen Klage des Landes gegen den französischen Energieversorger Électricité de France (EdF) wegen des umstrittenen, milliardenschweren EnBW-Deals keine tragende Rolle gespielt.

Das geht aus der Antwort der grün-schwarzen Landesregierung auf eine Große Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Demnach sei der Ministerpräsident „im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz“ über ein mögliches rechtliches Vorgehen gegen die EdF durch den damaligen Finanzminister Nils Schmid (SPD) eingebunden gewesen. Innerhalb des Staatsministeriums sei sonst jedoch die damalige Staatsministerin Silke Krebs (Grüne) für das Thema zuständig gewesen.

FDP kritisiert die Grünen für das Verhalten im Zuge der EnBW-Klage

Klar ist jedenfalls, dass Schmid für die Entscheidung, zu klagen, nicht allein verantwortlich war. So heißt es in der Antwort an die Liberalen: „Das Engagement der Landesregierung war kein Alleingang des damaligen Ministers Dr. Schmid.“ Dies hatten die Grünen behauptet. „Wir wurden nur informiert“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Landtagsfraktion, Uli Sckerl, im Juni dieses Jahres.

Kritik gibt es dafür vom Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Landtag, Hans-Ulrich Rülke. „Die Grünen agieren in Fragen der millionenschweren EnBW-Klage durch und durch unehrlich“, sagte er unserer Zeitung.

Grün-Rot wollte 860 M illionen Euro aus dem EnBW-Deal zurückhaben

Zur Erinnerung: Nach Auffassung von Grün-Rot hatte Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) bei seinem geheimen Geschäft im Dezember 2010 mit den 4,7 Milliarden Euro einen viel zu hohen Preis bezahlt, um der EdF ihre Anteile an Energie Baden-Württemberg (EnBW) abzukaufen. Vor allem Schmid, in der grün-roten Regierung noch Finanz- und Wirtschaftsminister, wurde nicht müde zu betonen, dass man die Klage des Landes dem Steuerzahler schuldig sei.

Am Ende einer langen Reihe von Gutachten stützte sich Schmid auf die Arbeit des Wirtschaftsprüfers Martin Jonas und verklagte die EdF im Februar 2012 vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer in Paris auf die Rückzahlung von rund 860 Millionen Euro aus dem Deal mit Mappus.

Mitte Mai dieses Jahres urteilten die Richter, dass Baden-Württemberg kein Geld zusteht. Stattdessen muss das Land nun auch noch knapp zehn Millionen Euro für Anwalts- und Prozesskosten aufbringen – wie die erste Große Anfrage der Landtags-FDP zur EnBW-Klage im Juli zutage förderte.

Ärger um Einsicht in entscheidende Dokumente

Mit einem zweiten Katalog mit 23 Fragen wandte sich die FDP erneut an die Landesregierung, um Details über die Rechtsgutachten und den Ablauf des Schiedsverfahrens zu erfahren. Allerdings weigert sich das Finanzministerium, jegliche Gutachten rund um den EnBW-Deal im Rahmen dessen zur Verfügung zu stellen. Das Ressort begründet dies mit einer Geheimhaltungsvereinbarung, die Grün-Rot im Zuge des Schiedsverfahrens mit der EdF getroffen habe. Zwar sei das entscheidende Gutachten für die Klage nicht im Schiedsverfahren vorgelegt worden. Es sei aber „im Sinne der Vertraulichkeitsklausel als ein Dokument anzusehen, das mit dem Schiedsverfahren in Berührung steht“, schreibt Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) in der Antwort an die FDP.

FDP-Fraktionschef Rülke sagte, es sei „skandalös, dass die Landesregierung dem Parlament die Einsicht in die entscheidenden Dokumente über die anwaltliche Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche gegen die EdF verweigert“. Mit der Geheimhaltungsvereinbarung habe Grün-Rot „offensichtlich versucht, die verfassungsrechtliche Kontrollfunktion des Landtags auszuhebeln“. Rülke kündigte an, dass man den Vorgang im Landtag thematisieren werde.