Einst Geschäftspartner, jetzt Kontrahent vor Gericht: Der französische Energiekonzern EdF hat dem Land die EnBW-Aktien verkauft – zu teuer, wie Grün-Rot meint. Foto: dapd

Der Versuch, über eine Klage einen Teil des EnBW-Kaufpreises zurückzuerhalten, hat das Land bisher 1,3 Millionen Euro gekostet. Zu viel? Um das zu bewerten, hätten CDU und FDP gern mehr Infos. Doch sie erhalten sie nicht.

Stuttgart - CDU und FDP halten auch nach den Erläuterungen von Finanzminister Nils Schmid (SPD) im Wirtschafts- und Finanzausschuss an ihrem Vorwurf fest, Grün-Rot scheue beim Thema EnBW-Deal die Öffentlichkeit. In der Sitzung ging es etwa um die Frage, welche Kosten dem Land durch die Klage entstehen, die es derzeit vor dem Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris führt.

Zumindest in diesem Punkt zeigte sich Schmid auskunftsfreudig: Bisher habe das Land rund 805.000 Euro Gerichtskostenvorschuss sowie 501.000 Euro für Rechtsberatung bezahlt. Beides zuzüglich Mehrwertsteuer. Angesichts der 4,7 Milliarden Euro, die der Aktiendeal der Regierung Mappus insgesamt gekostet hat, sei das nicht viel, meinen die Vertreter von Grün-Rot. Vor allem dann nicht, wenn es gelinge, 834 Millionen Euro des ihrer Ansicht nach überteuerten Geschäftes in Paris zurückzuholen.

„Sie haben damals mit das Feuer gelegt“, warf der SPD-Abgeordnete und designierte Kultusminister, Andreas Stoch, der Opposition vor, „doch jetzt wollen Sie über den Preis des Löschwassers diskutieren.“ Und seine Grünen-Kollegin Muhterem Aras sagte: „Wir müssten kein Geld zurückfordern, wenn die schwarz-gelbe Landesregierung die Transaktion nicht als Geheimprojekt in wenigen Tagen durchgepeitscht hätte.“ CDU und FDP müssten endlich mal klären, wie sie zu dem Mappus-Deal stünden.

Nach einem Rechtsgutachten sei der Betrag reduziert

Doch warum hat das Land im Februar 2012 zunächst zwei Milliarden Euro zurückgefordert, im September bei der ersten ICC-Sitzung aber nur noch 834 Millionen? Und habe der Unterschied, so hakte der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann nach, Folgen für die Prozesskosten?

Auf diese Fragen gab sich Schmid so einsilbig wie schon in den Monaten zuvor. Man könne die eingeklagte Summe bei der ICC nachträglich nur noch reduzieren, nicht mehr erhöhen, so der Minister. Um die Fristen und damit die Chancen des Landes zu wahren, habe man zunächst mit zwei Milliarden operiert. Erst nach einem Rechtsgutachten sei der Betrag reduziert worden. Durch diese Änderung seien dem Land „bisher keine Kosten entstanden“, sagte Schmid. Was der Schritt jedoch für die Chancen bedeutet, 834 Millionen zurückzuerhalten, wollte er nicht erläutern: Wenn er über die Prozessstrategie Auskunft gebe, so der Minister, könne dies dem Land schaden.

Ganz und gar unzufrieden zeigten sich CDU und FDP auch mit der Antwort auf ihre Frage, warum das Land in Paris zusätzlich auch noch die Rückabwicklung des gesamten Deals verlangt. Das sei eine „rechtliche Hilfsforderung“, also prozesstaktisch bedingt, sagte Schmid. Im Grunde wolle Grün-Rot den 45-prozentigen Anteil an der EnBW behalten: „Die Wahrscheinlichkeit einer Rückabwicklung ist niedrig.“

„Wir haben uns ein Mehr an Transparenz versprochen“

Aber ist die Annullierung des Geschäfts gänzlich ausgeschlossen? Der CDU-Abgeordnete Winfried Mack erinnert daran, dass das Land ja immerhin eine Vereinbarung mit dem zweiten EnBW-Großaktionär, der OEW, geschlossen hat. Darin lässt sich die OEW ein Vorkaufsrecht des Aktienpakets zusichern – falls das Land doch noch aussteigt. Kann Schmid überhaupt noch verhindern, dass der Deal rückgängig gemacht wird?

Mit solchen Detailfragen biss die Opposition auf Granit. Entweder Schmid verwies auf „laufendes Regierungshandeln“, das sich der Kontrolle der Abgeordneten entziehe. Oder aber er verwies auf den von Mappus geschlossenen Vertrag zwischen Land und EdF: Dort sei ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart, konterte Grün-Rot. Man verhalte sich also nur rechtstreu.

Die Opposition gibt sich damit nicht zufrieden. Zumindest FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hat bereits angekündigt, die Auskünfte der Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof einzuklagen. „Wir haben uns ein Mehr an Transparenz versprochen“, sagte auch Herrmann.

Was das ICC-Verfahren selbst angeht, so werden derzeit von den Parteien „Schriftsätze ausgetauscht“, wie Schmid sagte. Mit einem Urteil ist frühestens im nächsten Jahr zu rechnen.