Der Obmann der CDU im nBW-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags, Alexander Throm Foto: dpa

Die Landtagsfraktionen reagieren auf Entwicklung im EnBW-Deal und die Rolle von Gleiss Lutz. Alexander Throm, CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, sagte den Stuttgarter Nachrichten man kenne „kanzleiinterne Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, dass davor gewarnt wurde, den Weg über das Notbewilligungsrecht zu gehen“.

Stuttgart - Die neue Entwicklung im EnBW-Deal von Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) um eine erst jetzt aufgetauchte E-Mail der Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz sorgt wie erwartet für heftige Diskussionen. „Gleiss Lutz wird gefordert sein, die Dinge aufzuklären“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Sascha Binder.

Zuvor war durch einen Bericht der Stuttgarter Nachrichten bekannt geworden, dass in der Nacht vom 5. auf 6. Dezember 2010, als Mappus den knapp fünf Milliarden Euro teuren Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energiekonzern EdF perfekt machte, bei Gleiss Lutz plötzlich Bedenken gegen den Deal aufgetaucht sein müssen. Und das, obwohl die Anwälte um ihren Vormann Martin Schockenhoff in den Tagen zuvor die Angelegenheit ausführlich geprüft und dann argumentiert hatten, man könne das knapp fünf Milliarden Euro teure Geheim-Geschäft über Artikel 81 der Landesverfassung abwickeln – also ohne Beteiligung des Landtags.

Dann aber äußerte einer der Gleiss-Lutz-Partner am Abend des 5. Dezember um 22.20 Uhr in einer E-Mail an Schockenhoff erhebliche Zweifel an diesem Weg. Dennoch wurde wenig später in der Regierungszentrale im Beisein von Mappus, dem damaligen Finanzminister Willi Stächele (CDU) und Schockenhoff der Deal über Artikel 81, das sogenannte Notbewilligungsrecht, abgesegnet. 2011 hatte der Staatsgerichtshof das Vorgehen dann als verfassungswidrig verurteilt.

Mappus hat die Kanzlei deshalb wegen des Vorwurfs der Falschberatung auf Schadenersatz verklagt, der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart beginnt am 28. Oktober. Ob Schockenhoff die Mail damals gesehen hat, ist nicht bekannt. Weder er noch die Kanzlei wollen sich derzeit äußern.

Sowohl Stächele, der damals mit seiner Unterschrift den Weg über Artikel 81 erst ermöglichte und sich dafür auf Schockenhoffs Beratung verließ, als auch Mappus’ Anwälte lehnten am Dienstag eine Stellungnahme zu der neuen Entwicklung ab.

Ulrich Sckerl (Grüne) sagte, die Verantwortung „für den Abschluss des Kaufvertrages und die Begleitumstände des EnBW-Deals“ liege bei Mappus. Nach Kenntnis der Grünen habe Gleiss Lutz seinerzeit „eine verfassungsrechtlich stichfeste Begründung für die sogenannte Notbewilligung gesucht“. Im EnBW-Untersuchungsausschuss sei transparent geworden, „dass bei Gleiss Lutz dennoch verfassungsrechtliche Fragen bestehen blieben. Ob daher die anwaltliche Beratung letztendlich so erfolgen konnte, muss nun der anstehende Prozess klären.“

In der CDU wurde die kanzleiinterne E-Mail am Dienstag mit Kopfschütteln registriert. „Bei einer Transaktion in dieser Größenordnung schreibt man doch keine Mail am späten Abend, sondern fährt ins Staatsministerium und holt Herrn Schockenhoff aus der Besprechung mit Mappus“, so ein Landtagsabgeordneter. Alexander Throm, CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, sagte unserer Zeitung, man kenne „kanzleiinterne Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, dass davor gewarnt wurde, den Weg über das Notbewilligungsrecht zu gehen“. Man kenne aber „keine einzige Unterlage, aus der sich ein Risikohinweis ergab“.